08.12.2025 - Kreis Borken
Kreis Borken lässt turnusmäßig Trinkwasser aus Hausbrunnen in Gronau kontrollierenUntersuchung dient dem Gesundheitsschutz
Kreis Borken/Gronau.
Nach Abschluss des vorangegangenen Untersuchungsdurchganges lässt der Kreis Borken wieder die Trinkwasserqualität der Hausbrunnen in Gronau kontrollieren. Die Untersuchung diene dem Gesundheitsschutz, erklärt dazu Michael Heistermann, Leiter des Fachbereichs Gesundheit. So wird geprüft, ob bakterielle Verunreinigungen vorliegen, der Nitratgehalt zu hoch oder das Wasser zu sauer (pH-Wert) ist. Weitergehende Informationen zu dem Thema gibt es im Internet unter https://www.kreis-borken.de/trinkwasser.
Für Brunnenbetreiber, die dem Kreis einen Dauerauftrag für die Untersuchung erteilt haben, übernimmt diese Aufgabe kostengünstig (Paketpreis: 48,61 Euro) das Labor Bio-Diagnostix aus Reken. Nach Terminvereinbarung zieht es vor Ort Proben und analysiert diese anschließend. Die Probenehmer führen einen Dienstausweis mit sich. Brunnenbetreiber ohne Dauerauftrag hingegen sind verpflichtet, die erforderlichen Untersuchungen in Eigenverantwortung durch ein anerkanntes Institut zu veranlassen.
Sollte kein Beprobungsergebnis vorgelegt werden, ist der Fachbereich Gesundheit rechtlich dazu verpflichtet, im Rahmen eines gebührenpflichtigen Ortstermins die Kontrolle durch eigenes Personal vorzunehmen. Der Fachbereich Gesundheit baue hier aber auf die freiwillige Mitwirkung und das Verständnis der betroffenen Haushalte. An dieser Stelle wird auch auf die bestehende Anzeigepflicht verwiesen, die gegenüber dem Fachbereich Gesundheit besteht, sollte ein Wechsel zu einem Stadtwasseranschluss erfolgen.
Fragen zur Trinkwasseruntersuchung beantwortet der Fachbereich Gesundheit telefonisch unter folgender Servicenummer 02861 / 681 - 5910.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
Kontaktdaten:
Herausgeber: Kreis Borken
Pressestelle
Burloer Straße 93
46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 681-2424 / -2427
E-Mail:
pressestelle@kreis-borken.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.