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10.12.2025 - Stadt Gronau


Parkausweise zum Parken am Dreiländersee

Neue Dauerparkausweise für das Jahr 2026 zum Parken im Naherholungsgebiet Dreiländersee können bis auf Weiteres nicht ausgegeben werden. Hintergrund ist die Änderung der Gebührenordnung, die erst Anfang des Jahres 2026 in Kraft treten wird. Bis dahin sind Einzeltickets zu nutzen.


Die geänderte Gebührenordnung muss noch vom Rat der Stadt Gronau beschlossen und im Amtsblatt der Stadt Gronau öffentlich bekannt gemacht werden. Anschließend können dann die Dauerparkausweise in der Touristinfo Gronau oder in deren Onlineshop erworben werden.

Auf folgenden Parkplätzen im Naherholungsgebiet Dreiländersee darf nur mit einem gültigen Parkschein geparkt werden:

a) in allen gekennzeichneten Parkflächen im Kreuzungsbereich Gildehauser Straße/Brechter Weg

b) in allen gekennzeichneten Parkflächen im Bereich Timpker Weg/Brechter Weg

c) in allen gekennzeichneten Parkflächen am Brechter Weg

d) auf dem Bedarfsparkplatz mit Zufahrt vom Brechter Weg.

Einzeltickets sind wie bisher am Automaten erhältlich.




Kontaktdaten:

Stadt Gronau
Fachdienst: Bürger- und Ratsservice
Bereich: Presse- und Ratsbüro
Fabrikstraße 3 - 48599 Gronau

Pressesprecher: Daniel Alfert
d.alfert@gronau.de
02562 12-412



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