11.12.2025 - Stadt Herten
Stadt Herten verhängt vorläufige Haushaltssperre
Herten. Für das Jahr 2026 muss die Stadt Herten mit deutlich weniger Geld auskommen. Grund dafür: Die Geldzahlungen vom Land NRW aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (sogenannte Schlüsselzuweisungen) sind niedriger ausgefallen als erwartet. Um auf diese geringeren Einnahmen zu reagieren, wird die Stadtverwaltung einen Nachtragshaushalt für 2026 aufstellen müssen. Außerdem hat Stadtkämmerer Dr. Oliver Lind am 10. Dezember 2025 eine vorläufige (Teil-)Haushaltssperre verhängt.
Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung in einigen Bereichen vorerst weniger oder gar kein Geld ausgeben darf. Beispielsweise können bestimmte freie Stellen aktuell nicht neu besetzt werden. Auch einige Ausgaben und Anschaffungen müssen zurückgestellt werden. „Dieser Schritt ist notwendig, um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes und zukünftiger Haushalte der Stadt Herten sicherzustellen“, erklärt Dr. Oliver Lind den Entschluss, „nur wenn wir versuchen, frühzeitig gegenzusteuern, können wir eine Handlungsfähigkeit für die kommenden Jahr sicherstellen.“
Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Stadtverwaltung dem Rat den Entwurf für eine nachträgliche Anpassung des bereits beschlossenen Haushaltsplans (sogenannter Nachtragshaushalt) vorlegen und somit auf die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen reagieren.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Herten
45697 Herten
Telefon:
02366 303-357
Fax: 02366 303-588
Web:
http://www.herten.de
E-Mail:
pressestelle@herten.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.