12.12.2025 - Kreis Soest
Geflügelpest: Zweite Überwachungszone aufgehobenDritte Restriktionszone bleibt in Kraft
Kreis Soest (kso.2025.12.12.452.ssn). Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat die zweite der drei im Kreisgebiet eingerichteten Überwachungszonen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Sie war am 12. November in Kraft getreten. Weiterhin wirksam bleibt die Überwachungszone vom 25. November.
Die erste Überwachungszone, die am 6. November in Kraft getreten war, wurde bereits am 3. Dezember aufgehoben. Alle drei Zonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza im Nachbarkreis Paderborn eingerichtet.
Da sich die Restriktionszonen in weiten Teilen überschneiden, ändert sich für das Gros der betroffenen Geflügelhalter auch mit dem Wegfall der zweiten Zone nichts. Der Verlauf des weiterhin bestehenden Überwachungsgebiets kann dem Amtsblatt 28/2025 auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest entnommen werden. Dort stellt der Kreisveterinärdienst auch weitere Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung.
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Amtsblatt Nr. 31/2025 Kreis Soest
Das Amtsblatt Nr. 31/2025 des Kreises Soest beinhaltet die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 5 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 2 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel“.
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