02.01.2026 - Landkreis Leer
Anmeldungen für Kita-Plätze in der Stadt Leer ab sofort möglich
Das Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2026/2027 hat jetzt begonnen. Die Anmeldung für entsprechende Plätze in Krippen, Kindergärten und Hort im Stadtgebiet Leer erfolgt über ein Anmeldeportal unter www.landkreis-leer.de/Kita-Anmeldung.
Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Leer können für das Kita-Jahr 2026/2027 ab sofort bis zum 28. Februar 2026 ausschließlich online angemeldet werden.
Dazu wird eine aktive E-Mail-Adresse benötigt, mit der die Eltern sich in das Portal einloggen und Informationen über den Status der Anmeldung erhalten.
Es wird empfohlen drei Wunscheinrichtungen anzugeben und die Zustimmung zu erteilen, dass die Anmeldung nach möglicher Absage aller drei Einrichtungen für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet sichtbar ist.
Die Platzvergabe erfolgt vom 1. März bis zum 18. April 2026 durch die jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Hierbei werden einheitliche Vergabekriterien angewandt. Es werden Nachweise verlangt.
Genauere Informationen zu den Kriterien und das Anmeldeportal unter www.landkreis-leer.de/Kita-Anmeldung.
Eltern, die Fragen haben oder Hilfe beim Anmeldeverfahren benötigen, können sich gerne an die zuständigen Mitarbeitenden des Landkreises Leer per E-Mail unter kita@lkleer.de oder telefonisch unter 0491 926-1485, -1456 oder -1452 wenden.
Kontaktdaten:
Landkreis Leer
-Der Landrat-
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: +49 (0) 491 / 926-0
E-Mail: info@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de
Pressestelle Landkreis Leer
Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
E-Mail: pressestelle@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de/presse
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.