05.01.2026 - Stadt Braunschweig
Neues Angebot für deutsch-polnische Jugendbegegnung
Braunschweig.
Im Januar des vergangenen Jahres warb die Jugendförderung der Stadt Braunschweig mit großem Erfolg für die kostenlose Teilnahme am vollständig von der EU-geförderten Programm „Discover EU-Inklusion“. Die Nachfrage überstieg die Anzahl der Plätze deutlich. Obwohl das Projekt ausschließlich an auslandsinteressierte 18-Jährige mit geringeren Chancen adressiert war, haben sich viele jüngere Braunschweigerinnen und Braunschweiger für das Reiseangebot interessiert. Deshalb wurde in kürzester Zeit ein neues, zielgruppen- und bedarfsorientiertes Projekt entwickelt:
Das Jugendzentrum Roxy der Jugendförderung der Stadt Braunschweig führt eine deutsch-polnische Jugendbegegnung in Olsztyn, Polen durch. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren können in den Osterferien vom 23. bis 29. März nach Polen reisen und dort mit anderen deutschen und polnischen Jugendlichen die polnische Kultur kennenlernen und spannende Orte wie z. B. Danzig oder die masurische Seenplatte erkunden.
Mit der Teilnahmegebühr von 40 Euro sind der Bustransfer von Braunschweig nach Polen, Vollverpflegung, Unterkunft und alle Aktivitätskosten gedeckt. Anmeldungen sind möglich ab Montag, 12. Januar unter https://www.unser-ferienprogramm.de/braunschweig/veranstaltung.php?id=193347&s=&a=0&k
Für inhaltliche Fragen stehen Mirko Schropp und Lukas Gebhardt unter Telefon 0531/2621120 oder per E-Mail an jugendzentrum.roxy@braunschweig.de zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Postfach 3309 - 38023 Braunschweig
Telefon: (0531) 470 - 2217, - 3773, - 2757
Telefax: (0531) 470 - 29 94
Mail: kommunikation@braunschweig.de
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.