06.01.2026 - Stadt Hemer
Winterdienstpflichten betreffen auch Bürgerinnen und Bürger
Stadt Hemer erinnert daran, dass nicht jede Straße durch den SIH von Schnee und Eis befreit wird.
Die Stadt Hemer erinnert aufgrund vieler Nachfragen und Hinweise daran, dass Bürgerinnen und Bürger auch im Winter zu Schaufel und Besen greifen müssen. Das betrifft nicht nur die Gehwege vor den Grundstücken, sondern in manchen Bereichen auch die Fahrbahnen. Nicht jede Straße wird entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hemer durch den Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer von Schnee und Eis befreit, die Verkehrssicherungspflicht obliegt mancherorts den Grundstückseigentümern.
Um welche Straßenzüge es sich dabei genau handelt, kann leicht unter
www.hemer.de/strassenreinigungspflicht
nachgelesen werden. Dort sind auch weitere nützliche Hinweise zu Art und Umfang der Reinigungspflicht aufgelistet.
Kontaktdaten:
Stadt Hemer
Pressestelle
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Telefon: 02372/551-234
Email: presse@hemer.de
Web: https://www.hemer.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
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Das Schneeschieben auf Gehwegen ist Aufgabe der jeweiligen Anlieger. Das gilt übrigens auch für die Entfernung von Laub.
Das Schneeschieben auf Gehwegen ist Aufgabe der jeweiligen Anlieger. Das gilt übrigens auch für die Entfernung von Laub.
© Firefly
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