09.01.2026 - Landeshauptstadt Magdeburg
Landeshauptstadt erinnert Grundstückseigentümer an Räum- und StreupflichtenStädtischer Winterdienst seit 2.45 Uhr unterwegs
Im Zusammenhang mit den Folgen des Sturmtiefs „Elli“ ist der städtische Winterdienst seit heute früh 2.45 Uhr auf den Straßen Magdeburgs unterwegs. Im Einsatz sind seit Beginn des Schneefalls gegen 6.30 Uhr rund 100 Beschäftigte der Landeshauptstadt und von Nachauftragnehmern mit insgesamt 20 großen und mehreren kleinen Streufahrzeugen.
Die Landeshauptstadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten.
Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken (Anlieger) haben ebenfalls eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg beispielsweise mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, so dass ihn Fußgängerinnen und Fußgänger sicher nutzen können. Der Winterdienst ist von 7.00 bis 20.00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20.00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7.00 Uhr zu beseitigen.
Immer wieder wird vergessen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Aus diesem Grund muss vor dem Grundstück auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein. Die zuständigen Hausbesitzer werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen. Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen (Erschließungsgebiete) stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.
Insbesondere bei starken Schneefällen und Extremwetterereignissen ist es bedeutend, dass auch alle Hauseigentümer ihre Winterdienstpflichten kennen und ihnen nachkommen. Gerade bei extremen Witterungsverhältnissen ist es wichtig, dass sich jeder Hauseigentümer rechtzeitig mit entsprechenden Geräten, wie Schneeschiebern und Streumitteln, ausstattet. Zu beachten ist, dass die Zufahrt zu den Abfallbehältern bei Schnee, Eis und Glätte ebenfalls gewährleistet sein muss.
Weitere Regelungen der Stadt sind im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg oder auf den Internetseiten www.magdeburg.de/sab aufgeführt.
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