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09.01.2026 - Stadt Iserlohn


Rodeln auf der Dammanlage der Callerbachsperre verboten

Iserlohn.


Die Abteilung Stadtentwässerung der Stadt Iserlohn informiert darüber, dass das Betreten und das Rodeln auf der Dammanlage am Seilersee untersagt ist.

Die Dammanlage ist ein technisches Baubauwerk mit sensiblen Messgeräten, die zur technischen Überwachung der Standsicherheit erforderlich sind. Im vergangenen Jahr erst wurden neue digitale Geräte zur Pegelstandmessung und Datenübertragung installiert. Im Gelände ragen die eingebrachten Messpegel etwa einen halben Meter aus dem Boden heraus und können zu schweren Verletzungen führen, wenn Personen beim Rodeln mit diesen zusammentreffen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die empfindliche Sensorik der Instrumente beschädigt wird, deren reibungsloser Betrieb für die Sicherheit der Wasserbaustelle und der umliegenden Bereiche zwingend erforderlich ist.

Die Stadt Iserlohn weist zudem darauf hin, dass am Ende des Damms, am sogenannten Dammfuß, keine Absicherung existiert und eine akute Absturz- oder Ausrutschgefahren in das Unterwasser des Seilersees (bis ca. zwei Meter Tiefe) besteht.




Kontaktdaten:

STADT ISERLOHN
Pressestelle

Werner-Jacobi-Platz 12 - 58636 Iserlohn
Tel. 02371 / 217-1250
pressestelle@iserlohn.de
https://www.iserlohn.de

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Rodeln verboten
© Foto: pixabay_CDPorter - Rodeln verboten © Foto: pixabay_CDPorter

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