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09.01.2026 - Stadt Bottrop


Land NRW entlastet Stadt Bottrop deutlich bei Altschulden

55,6 Millionen Euro zur kurzfristigen Stabilisierung des kommunalen Haushalts


Die Stadt Bottrop erhält eine erhebliche finanzielle Entlastung durch das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt hatte im Juli vergangenen Jahres beschlossen, freiwillig an dem Entschuldungsprogramm des Landes teilzunehmen. Ziel des Programms ist es, hochverschuldete Kommunen bei der Reduzierung ihrer Liquiditätskredite zu unterstützen und ihnen neue finanzielle Handlungsspielräume zu eröffnen.

Nach dem Ratsbeschluss beauftragte die Verwaltung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Verbindlichkeiten. Auf dieser Grundlage konnte die Stadt Bottrop fristgerecht im November 2025 den Antrag auf Altschuldenentlastung stellen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 belief sich das geprüfte Volumen der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach Abzug anzurechnender liquider Mittel auf etwa 147,4 Millionen Euro.

Mit Bescheid vom 23. Dezember 2025 legt die Bezirksregierung Münster nun fest, dass das Land Nordrhein-Westfalen übermäßige Liquiditätskredite der Stadt Bottrop in Höhe von rund 55,65 Millionen Euro übernimmt. Die tatsächliche Übernahme der Kredite wird zum 19. Januar erfolgen.

Durch diese Entlastung wird die Stadt Bottrop aus der im Jahr 2025 eingetretenen bilanziellen Überschuldung vorübergehend herausgeführt. Allerdings rechnet der städtische Fachbereich für Finanzen noch im Lauf dieses Jahres mit einer erneuten bilanziellen Überschuldung. Hintergrund ist das weiterhin angespannte Haushaltsumfeld: Für das Jahr 2026 ist ein Haushaltsdefizit von rund 64 Millionen Euro eingeplant.

„Die Altschuldenübernahme stellt zwar einen wichtigen Schritt zur kurzfristigen Stabilisierung der städtischen Finanzen dar, kann jedoch die bestehenden strukturellen Defizite nicht dauerhaft ausgleichen. Für eine nachhaltige Verbesserung der Finanzlage ist daher eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Aufgaben dringend erforderlich“, so Oberbürgermeister Matthias Buschfeld.




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Stadt Bottrop
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Ernst-Wilczok-Platz 1 - 46236 Bottrop

Tel.: 02041 7030
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