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13.01.2026 - Stadt Hemer


Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 „Erweiterung der Siedlung am Stübecken“

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch über das Internetportal der Stadt Hemer oder per E-Mail (y.koyuncu@hemer.de) abgegeben werden.


Vom 16. Januar 2026 bis zum 16. Februar 2026 findet gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 „Erweiterung der Siedlung am Stübecken“ sowie dessen 1. und 2. Änderung statt.

Geplant ist die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 „Erweiterung der Siedlung am Stübecken“ aus dem Jahr 1968 einschließlich seiner Änderungen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Stübecken und erstreckt sich sowohl nördlich als auch südlich des Von-Ketteler-Weges.  Anlass für die Aufhebung des Bebauungsplans ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, in deren Rahmen die Stadt Hemer aufgrund eines deutlichen Überhangs Wohnbauflächen zurücknehmen muss.

Mit der Aufhebung wird der bebaute Bereich innerhalb des Geltungsbereichs planungsrechtlich als Innenbereich gem. § 34 BauGB und der unbebaute Bereich als Außenbereich gem. § 35 BauGB eingestuft. Eine Bebauung dieser Flächen ist in Zukunft nicht vorgesehen. Da die städtebauliche Entwicklung im übrigen Bereich bereits abgeschlossen ist, kann der Bebauungsplan Nr. 16 mitsamt seinen Änderungen vollständig aufgehoben werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird nun gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern.

Die Planunterlagen stehen im Internet unter https://www.hemer.de/bebauungsplaene-in-der-beteiligung zur Verfügung und liegen zusätzlich während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 7. Etage im Flur vor Zimmer 702 zu jedermanns Einsicht aus.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch über das Internetportal der Stadt Hemer oder per E-Mail (y.koyuncu@hemer.de) abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich (Stadt Hemer, Hademareplatz 44, FD 4.1, 58675 Hemer) oder persönlich zur Niederschrift beim Fachdienst vorgebracht werden.

Dienststunden:        

montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.




Kontaktdaten:

Stadt Hemer

Pressestelle
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Telefon: 02372/551-234
Email: presse@hemer.de
Web: https://www.hemer.de



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Den Bürgerinnen und Bürgern wird nun gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern.
© Stadt Hemer/Niec - Den Bürgerinnen und Bürgern wird nun gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern. Den Bürgerinnen und Bürgern wird nun gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern.

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