16.01.2026 - Stadt Soest
Gratulationen zu Ehejubiläen Stadt Soest nimmt gerne Anmeldungen von Jubilaren oder Angehörigen entgegen
Soest. Schon seit Jahren ist es gute Tradition in Soest, dass der Soester Bürgermeister oder die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ehepaaren zu ihren Hochzeitsjubiläen gratulieren. Die Glückwünsche werden nach Absprache mit den Jubilaren entweder persönlich überbracht oder die Jubilare erhalten ein Gratulationsschreiben.
Zu diesem Zweck ist es aber notwendig, dass die Jubilare ihr Ehejubiläum bei der Stadtverwaltung anmelden und die Einzelheiten der Gratulation absprechen. Für die Absprache der Form der Gratulation steht das Ratsbüro der Stadt Soest zur Verfügung. Einen Termin können Bürgerinnen und Bürger telefonisch beim Ratsbüro unter 02921/103-9006 vereinbaren. Diese Terminabsprache können nicht nur die Jubilare selber, sondern bei Bedarf auch nahestehende Angehörige durchführen.
Bei den betreffenden Jubiläen handelt sich um die Goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag), Diamantene Hochzeit (60. Hochzeitstag), Eiserne Hochzeit (65. Hochzeitstag), Gnadenhochzeit (70. Hochzeitstag) und Kronjuwelenhochzeit (75. Hochzeitstag).
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Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin
Am Vreithof 8 - 59494 Soest
Telefon: +49 (02921) 103-9045
E-Mail: pressestelle@soest.de
Internet: https://www.soest.de
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