22.01.2026 - Stadt Winterberg
Mehr Sicherheit für Kinder: Tempo 30 an Fußgängerüberwegen in Siedlinghausen und ZüschenStraßenverkehrsbehörde des HSK ordnet Geschwindigkeitsbegrenzung an neuralgischen Punkten an – Umsetzung durch Straßen NRW
Winterberg.
Kurz vor Weihnachten erreichte die Stadt Winterberg eine wichtige verkehrsrechtliche Anordnung des Hochsauerlandkreises: An den Fußgängerüberwegen in Siedlinghausen und Züschen gilt künftig durchgängig Tempo 30. Die Straßenverkehrsbehörde des HSK reagiert damit auf Anträge der Stadt Winterberg, die aus Anregungen der Bürgerschaft und des Rates der Stadt Winterberg hervorgegangen sind, und setzt neue Vorgaben der Straßenverkehrsordnung um. Betroffen sind genau jene Bereiche, an denen sich auch die wichtigsten Bushaltestellen der Ortsteile befinden.
Erhöhte Sicherheit an sensiblen Verkehrspunkten
In Siedlinghausen erstreckt sich die neue Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Bereich zwischen der Kirche und der Sparkasse. In Züschen gilt Tempo 30 künftig zwischen der Nuhnetalstraße 16, wo sich das Smart Resort befindet, und dem Abzweig „An der Knüle". Für die konkrete Umsetzung vor Ort ist Straßen NRW zuständig, die entsprechende Beschilderung wird zeitnah angepasst.
„Diese Maßnahme dient in erster Linie der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, insbesondere unserer Kinder", betont Michael Beckmann. „Gerade an den Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen herrscht morgens und nachmittags viel Verkehr. Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung schaffen wir mehr Schutz für alle, die zu Fuß sind und den Bus nutzen."
Umsetzung nach aktuellen StVO-Vorgaben
Die verkehrsrechtliche Anordnung basiert auf den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die einen erweiterten Spielraum bei der Anordnung von Tempo-30-Regelungen eröffnen. Die Stadt Winterberg hatte entsprechende Anträge beim Hochsauerlandkreis gestellt, um die Verkehrssicherheit in den Ortskernen zu erhöhen. Mit der nun erfolgten Anordnung kann die Umsetzung beginnen.
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