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30.01.2026 - Stadt Bottrop


Der Rettungsdienst soll in Bottrop kostenfrei bleiben

Während Bund und Land nach einer Lösung mit den Krankenkassen suchen, wird die Stadt Bottrop keine Gebührenbescheide verschicken.


Der Streit der Kommunen mit den Krankenkassen zur Übernehme der Kosten im Rettungsdienst soll in Bottrop nicht auf den Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden. Das ist die wichtigste Botschaft, die der Erste Beigeordnete Emilio Pintea angekündigt hat. Das bedeutet konkret, dass die Stadt Bottrop vorläufig keine Gebührenbescheide erhebt und darauf baut, dass Bund und Land den Konflikt eindeutig und rechtsfest regeln. Auch in Bottrop ist mittlerweile klar, dass die Kassen nicht die volle Summe der Gebühren für den Rettungsdienst zahlen wollen.

Die Stadt Bottrop wird nun diese Entscheidung den politischen Gremien vorstellen. Nach dem Bauausschuss am 5. Februar steht das Thema am 24. Februar im Haupt,-, Finanz—und Beschwerdeausschuss und danach im Rat am 3. März auf der Tagesordnung. Hintergrund ist, dass sich sowohl die Kommunen als auch die Kassen auf derzeit geltende Gesetze berufen, die aber in der Konsequenz Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis beim Rettungsdienst haben. Streitpunkt sind die sogenannten Fehlfahrten. Das sind Fahrten, bei denen Patienten den Rettungsdienst gerufen haben, aber der Einsatz nicht mit dem Transport ins Krankenhaus endete.

Für die Patienten und deren Angehörige ist es zunächst eine Erleichterung, wenn etwa der Notarzt vor Ort helfen konnte, der Patient stabilisiert ist und ein Transport in die Notaufnahme der Klinik nicht nötig ist. „Aber genau dies wäre dann eine Fehlfahrt, die die Kassen zukünftig nicht mehr zahlen wollen“, sagt Michael Duckheim, Sprecher der Feuerwehr Bottrop. „Ein Rettungsdiensteinsatz beginnt aber doch nicht erst dann, wenn die Räder Richtung Klinik rollen. Letztendlich ersparen wir den Kassen sogar Kosten und entlasten die Notaufnahme in den Krankenhäusern.“ Als Fehlfahrten gelten auch, wenn der Patient den Transport verweigert, weil niemand gegen seinen Willen in ein Krankenhaus gebracht werden kann.

Krassestes Beispiel einer sogenannten Fehlfahrt ist jedoch, wenn der Patient beim Einsatz verstirbt, ihm also nicht mehr geholfen werden kann. Aus Sicht der Kassen besteht dann auch keine medizinische Notwendigkeit, die abgerechnet werden müsste. „Dies kann man keinem Bürger vermitteln“, sagt der Erste Beigeordnete Emilio Pintea.

Aus diesem Grund haben alle Kommunen in ihrer Kostenkalkulation die Fehlfahrten miteinbezogen und diese nicht nach Ablauf des Einsatzes getrennt – was im Übrigen ein hoher verwaltungstechnischer Aufwand wäre. Für den Einsatz eines Rettungswagens fallen in Bottrop nach der jüngsten Gebührenkalkulation 859,- Euro an. Kommt ein Notarztfahrzeug zum Einsatz kommen noch einmal 880,- Euro dazu. Diese Gebühren sind landesweit im unteren Bereich, in vielen Städten ist der Einsatz weitaus teurer.

Die Krankenkassen haben nun der Stadt Bottrop ihre Abrechnungspauschalen mitgeteilt. Danach bekäme die Stadt Bottrop für den Einsatz des Rettungswagens lediglich 652,67 Euro und für den Notarztwagen 669,- Euro erstatten. Das bedeutet konkret: Bei einem Einsatz, bei dem sowohl der Rettungswagen als auch der Notarzt vor Ort sein müssen, bliebe die Stadt Bottrop auf Kosten in Höhe von 417,43 Euro sitzen. „Wenn wir diese Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen würden, käme es zu höchster Unruhe und Unsicherheit und das wollen wir vermeiden“, sagt Emilio Pintea.

Im Konkreten Beispiel hieße dies nämlich, dass jemand, der ordnungsgemäß Krankenversichert ist und aufgrund einer Notsituation sowohl Rettungswagen und Notarzt braucht, anschließend von der Stadt Bottrop einen Gebührenbescheid in Höhe von 417,43 bekäme. Aus Sicht der Stadt Bottrop ist dies nicht tragbar. „Es darf keine Unsicherheit um sich greifen, ob im Notfall die 112 angerufen werden soll, deswegen müssen Bund und Land eine Lösung finden“, beton Pintea.

Der beste Ausweg wäre, wenn in einem Bundesgesetz der Rettungsdienst neu geregelt würde. Der Einsatz des Rettungsdienstes müsste gesetzlich als eine medizinische Versorgung definiert werden. Auf Landesebene hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den Kommunen zugesagt, zumindest eine Übergangsregelung erreichen zu wollen. Für die Kommune und ihren angeschlagenen Haushalten steht viel auf dem Spiel. Es geht allein in Bottrop um ein Volumen von rund 2 Mio. Euro, die den Haushalt zusätzlich belasten, sollten die Fahrten des Rettungsdienstes weiterhin durch die Kassen nicht auskömmlich gedeckt werden.




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