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06.02.2026 - Stadt Lippstadt


Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2026 verzögert sich


 

Lippstadt. Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 zu den differenzierten Hebesätzen der Grundsteuer B sowie der noch ausstehenden Entscheidung über die Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Lippstadt verzögert sich der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2026.

 

Der Rat der Stadt Lippstadt wird in seiner Sitzung am 23. Februar 2026 die erforderlichen Beschlüsse fassen. Anschließend ist damit zu rechnen, dass die Grundbesitzabgabenbescheide Mitte März 2026 versendet werden können.

 

In diesem Zusammenhang verschiebt sich der erste reguläre Fälligkeitstermin der Grundbesitzabgaben vom 15. Februar 2026 auf einen Termin Mitte April 2026.

 

Um Kenntnisnahme und Beachtung der geänderten Fälligkeit wird gebeten, um die Beträge zu dem späteren Termin ausgleichen zu können.



Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@lippstadt.de,Tel: 02941/980-313

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