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12.02.2026 - Stadt Haltern am See


Kreis Recklinghausen fördert Digitalisierungs-Projekte im Ehrenamt

Ab 2. März Mittel aus dem Programm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ beantragen

Haltern am See. Das Förderprogramm für das Ehrenamt geht in die nächste Runde. Ab März können ehrenamtlich engagierte Personen, Initiativen und Vereine beim Kreis Recklinghausen jeweils 1000 Euro Fördermittel für Projekte beantragen. Der diesjährige Schwerpunkt des Programms des Landes Nordrhein-Westfalen heißt: "Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.".


Die Mittel können in Projekten u.a. dafür eingesetzt werden, Digitalisierung voranzubringen und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu stärken. "Gerade im Ehrenamt gibt es Themen, bei denen digitale Tools oder KI eine echte Erleichterung und Zeitersparnis für Engagierte bringen können, beispielsweise bei Sitzungsprotokollen oder Spendenakquise", sagt Landrat Bodo Klimpel. "Ich freue mich, dass wir mit dem Förderprogramm des Landes nun bereits zum sechsten Mal Fördermittel weitergeben können, mit denen unser Ehrenamt, das Herz und eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft, gestärkt wird."

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort sollte dabei im Vordergrund stehen.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Wichtig ist, dass nur solche Ausgaben gefördert werden können, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Maßnahme entstehen und für deren erfolgreiche Durchführung nötig sind. Das können z.B. Kosten für Verbrauchsgüter, Mietkosten, Arbeitsmittel und Honorarkosten sein. Ausdrücklich nicht förderfähig sind die sogenannten "eh-da-Kosten", die reinen Verwaltungskosten oder Ausgaben, die nur der ausschließlichen Anschaffung von Gegenständen ohne Bezug zu einer konkreten Aktion dienen sollen.

Mit der Maßnahme kann erst nach der Bewilligung begonnen werden. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können somit nicht gefördert werden. Auch Verträge für das Projekt dürfen nicht vor der Bewilligung geschlossen worden sein.

Wo ist der Antrag auf Förderung zu stellen?

Anträge für das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" sind ab Montag, 2. März, über das Förderportal www.förderung.nrw zu stellen. Weitere Informationen zum Projekt gibt es außerdem unter www.engagiert-in-nrw.de.

Fragen zur Antragstellung und Projektdurchführung Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement bietet allen Engagierten auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Webinars am 3. oder 11. März über das Förderprogramm und die Antragstellung zu informieren. Eine Anmeldung ist hier möglich: https://veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de/category/foerdermittel

Für alle weiteren Fragen zum Programm oder zur Antragstellung steht beim Kreis Recklinghausen Przemyslaw Podeszwa unter der Telefon-Nummer 02361/53 2498 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen sind per E-Mail an ehrenamt@kreis-re.de möglich.

Quelle: Öffentlichkeitsarbeit Kreis Recklinghausen




Kontaktdaten:

Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See

Telefon: 02364/ 933 402
Web: https://www.haltern-am-see.de
E-Mail: pressestelle@haltern.de



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