02.03.2026 - Stadt Ahaus
„Lesen und Erzählen“ am 11. März in der StadtbibliothekVorgelesen wird aus dem biografischen Künstlerroman „Konzert ohne Dichter“
Ahaus.
Am 11. März um 15:00 Uhr findet in der Stadtbibliothek wieder „Lesen und Erzählen“ statt. Das Ehepaar Schmidt liest aus dem biografischen Roman „Konzert ohne Dichter“. Autor Klaus Modick erzählt darin auf kunstvolle Weise die Geschichte des berühmtesten Worpsweder Gemäldes "Das Konzert" und der Beziehung zwischen den Künstlern Rainer Maria Rilke und Heinrich Vogeler. Im Jahr 1905 gehen die beiden getrennte Wege.
Was sie einst zusammenführte und später auseinanderbrachte, welchen Anteil die Frauen, die Kunst, das Geld und die Politik daran hatten, beschreibt Modick einfühlsam und fesselnd. Anhand von Erinnerungen und Geschichten kann man in das Leben und Schaffen der Künstler, ihre Sehnsüchte, Erfolge und ihr Scheitern eintauchen. Eine Chronique scandaleuse über Liebe, Freundschaft und Rivalität vor der malerischen Kulisse des Künstlerdorfes Worpswede zur Jahrhundertwende.
Während der Veranstaltung wird außerdem Gelegenheit zum Austausch und Gespräch sein.
Wann? 11. März um 15:00 Uhr
Wo? Stadtbibliothek Ahaus, Wüllener Straße 18
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zur Reihe „Lesen und Erzählen“
Die Vorlesepat*innen der Freiwilligenagentur Handfest lesen in der Stadtbibliothek Ahaus aus selbstgewählten Texten. Dabei kommen sie mit den Zuhörenden ins Gespräch. Die Interessensgruppe „Lesen und Erzählen“ ist ein Angebot des Treffs 55+.
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
E-Mail:
pressestelle@ahaus.de
Telefon:
+49 2561-72113
Internet:
www.stadt-ahaus.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.