03.03.2026 - Stadt Herten
VHS Herten-Vortrag: „Nix wie weg und ab ins Ausland“
Herten. In Kooperation mit dem Städtischen Gymnasium Herten bietet die Volkshochschule (VHS) Herten am Mittwoch, 18. März, von 18 bis 19:30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema Auslandaufenthalte an. „Nix wie weg und ab ins Ausland“ richtet sich vornehmlich an junge Menschen kurz vor dem Schulabschluss.
Egal, ob der Auslandsaufenthalt nach der Schule erst eine grobe Idee oder schon konkret in Planung ist: Das Reinhören lohnt sich in jedem Fall. Zwei Referentinnen vom unabhängigen Bildungsberatungsdienst weltweiser geben praktische Tipps und organisatorische Infos. Konkret stellen sie folgende Möglichkeiten eines Aufenthalts im Ausland vor:
- Work and Travel: Die Welt bereisen und dabei Geld verdienen.
- Au Pair: Leben und Arbeiten in einer Gastfamilie.
- Freiwilligendienste: Engagement in sozialen oder ökologischen Projekten weltweit.
- Sprachreisen: Sprachkenntnisse verbessern und kulturelle Horizonte erweitern.
Der Kurs findet online über die Plattform „Zoom“ statt und kostet 5 Euro. Der entsprechende Link wird den Teilnehmenden rechtzeitig vor Beginn zugeschickt. Interessierte können sich online über die Webseite der VHS Herten unter www.vhs-herten.de anmelden. Alternativ sind Anmeldungen auch telefonisch unter 02366 303-510 oder per E-Mail an vhs@herten.de möglich.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Herten
45697 Herten
Telefon:
02366 303-180
Fax: 02366 303-588
Web:
http://www.herten.de
E-Mail:
pressestelle@herten.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.