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03.03.2026 - Stadt Bottrop


Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

Rat stimmt Vorschlag des Oberbürgermeisters zu


In Bottrop wird die Vergnügungssteuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen künftig wegfallen. Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 3. März dem Vorschlag des Oberbürgermeister Matthias Buschfeld einstimmig zugestimmt. „Unser Ziel ist es, die Kultur und Veranstaltungen in Bottrop weiter zu stärken. Dazu gehören ausdrücklich auch Tanzveranstaltungen. Ich möchte erreichen, dass in Bottrop mehr und nicht weniger Veranstaltungen stattfinden“, so der Oberbürgermeister.

Die aktuelle Vergnügungssteuersatzung stammt aus dem Jahr 2005 und verpflichtet die Stadt bislang noch zur Besteuerung gewerblicher Tanzveranstaltungen. Diese Regelung wird von Veranstaltern zunehmend als Hürde beschrieben und wahrgenommen. 
„Die Steuer kann dazu führen, dass Veranstaltungen nicht in Bottrop stattfinden oder gar nicht erst geplant werden“, so Buschfeld. „Damit riskieren wir, dass unser kulturelles Angebot geschwächt wird – und das möchte ich unbedingt verhindern.“
Trotz der Haushaltslage hält Oberbürgermeister Matthias Buschfeld den Verzicht auf die Steuer für vertretbar. Bottrop folgt damit Städten wie Essen, Duisburg oder Dortmund, die bereits auf vergleichbare Abgaben verzichten. „Der Nutzen für das gesellschaftliche und kulturelle Zusammenleben wiegt aus meiner Sicht deutlich mehr als die vergleichsweise geringen Steuereinnahmen.“

Mit der beschlossenen Änderung soll die Vergnügungssteuersatzung entsprechend angepasst und somit ein positives Signal an Veranstalter und Kulturschaffende in Bottrop gesendet werden. Die Verwaltung stellt aber klar, dass auch in der Vergangenheit nicht jede Veranstaltung besteuert wurde, auf der getanzt wird. „Die bisherige Steuer bezieht sich auf gewerbliche Tanzveranstaltungen. Nicht betroffen sind Musikkonzerte, sowohl Indoor als auch Open Air, Betriebsfeier oder Vereinsfeiern, die nicht-gewerblich sind.“ 




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