Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner heutigen Sitzung (3. März) einer Satzungsänderung zu Betreuungsangeboten im Grundschulbereich zugestimmt. Dabei geht es um kürzere Kündigungsfristen für die "Offene Ganztagsschule" und die "Schule von acht bis eins". Die geänderte Satzung wird zum 1. Mai 2026 in Kraft treten, die Kündigungsfrist wird zugunsten der Erziehungsberechtigten von zuvor drei Monaten auf sechs Wochen gesenkt. Damit werden die Kündigungsregelungen an den Kitabereich angeglichen und ermöglichen größere Flexibilität für die Familien.