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18.03.2026 - Kreis Viersen


Grundstücksmarkt 2026 für den Kreis Viersen

Kreis Viersen.


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen hat in seiner Sitzung am 10. Februar die Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken für das Jahr 2026 beschlossen.

Insgesamt hat der Gutachterausschuss 882 Bodenrichtwertzonen beschlossen und weitere allgemeine Aussagen zu Flächen-, Nutzungs- und Wertverhältnissen getroffen. Die Bodenrichtwerte werden abgeleitet aus unbebauten Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauflächen sowie aus land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Die Baulandpreise für Wohnbauland im Kreis Viersen sind im Jahr 2025 im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. In den Städten Kempen (Ortsteil Kempen) und Viersen (Ortsteile Süchteln und Viersen) sowie in der Gemeinde Brüggen stiegen die Baulandpreise um 5 Prozent. Für die Ortsteile Anrath und Neersen der Stadt Willich war ein Anstieg um je 10 Euro pro Quadratmeter feststellbar. In der Stadt Kempen (Ortsteil St. Hubert) sind die Bodenrichtwerte für Wohnbauland um 10 Prozent gestiegen. In den übrigen Kommunen war eine stagnierende Tendenz der Baulandpreise erkennbar.

„Die höchsten Baulandpreise für den individuellen Wohnungsbau werden in Kempen und Tönisvorst (St. Tönis) erzielt. In guten Wohnlagen liegen die Bodenrichtwerte in den Städten allgemein bei 250 bis 400 Euro pro Quadratmeter und in den Gemeinden bei 180 bis 300 Euro pro Quadratmeter. Bei den mittleren Wohnlagen liegt die Spanne zwischen 165 und 380 Euro pro Quadratmeter im gesamten Kreisgebiet“, fasst Claudia Ziemer, die Vorsitzende und Geschäftsführerin des Gutachterausschusses, zusammen.

Die Bodenpreise für gewerbliche Bauflächen sind im Jahr 2025 auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Der Flächenumsatz für gewerbliche Bauflächen hat sich mit 8,2 Hektar im Vergleich zum Vorjahr in etwa halbiert, der Geldumsatz ist mit 6,4 Mio. Euro um 59 Prozent niedriger als der Vorjahreswert. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Flächenumsatz um 53 Prozent auf 174,8 Hektar gestiegen bei gleichzeitigem Anstieg des Geldumsatzes um 60 Prozent auf 21,4 Mio. Euro.

Im Marktsegment Ackerland blieben die Preise in Viersen sowie im Ostkreis konstant. Im Westkreis ist der Bodenrichtwert für Ackerland in allen Kommunen einheitlich auf 9 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Somit liegen die höchsten Ackerlandrichtwerte mit 10,50 Euro pro Quadratmeter erneut in den Ostkreiskommunen Kempen, Tönisvorst und Willich.

Das Preisniveau der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist im Jahr 2025 im Bereich des Grünlandes mit 6 Euro pro Quadratmeter auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Der Bodenpreis für forstwirtschaftliche Flächen (exkl. Aufwuchs) ist im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 0,70 Euro pro Quadratmeter geblieben.

„Insgesamt sind bei allen Bodenrichtwerten stagnierende bis leicht steigende Preisentwicklungen zu verzeichnen“, berichtet Claudia Ziemer. „Die Anzahl der Kaufverträge über Bauplätze für den individuellen Wohnungsbau ist erneut auf einem niedrigen Niveau. Dies ist auf das aktuell geringe Angebot bei Neubaugebieten zurückzuführen.“

Neben den Bodenrichtwerten hat der Gutachterausschuss auch den neuen Grundstücksmarktbericht 2026 herausgegeben. Der Grundstücksmarktbericht gibt eine Übersicht über die Umsatz- und Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt des Kreises Viersen und soll der Markttransparenz dienen. Er wendet sich einerseits an Bewertungssachverständige, Banken, Versicherungen und sonstige Stellen der freien Wirtschaft, die an besonderen Marktdaten wie Kapitalisierungszinssätzen, Vergleichs-, Gebäude- oder Sachwertfaktoren interessiert sind. Andererseits richtet er sich auch an die interessierte Öffentlichkeit und soll sie bei ihren Entscheidungsprozessen unterstützen.

„Der regionale Immobilienmarkt zeigt eine stabile Preisentwicklung bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Wohnimmobilien: Bei den bebauten Grundstücken und dem Wohnungseigentum kann aufgrund der gestiegenen Anzahl an Kauffällen in Verbindung mit den stagnierenden, bis leicht steigenden Preisentwicklungen weiterhin von einer Attraktivität des Kreises insgesamt ausgegangen werden“, ergänzt Rainer Röder, Dezernent für Planen, Bauen und Umwelt des Kreises Viersen.

Allen Interessenten stehen der Marktbericht sowie die Bodenrichtwerte ab sofort im Internet unter www.boris.nrw.de kostenfrei zur Verfügung. Analoge Bodenrichtwertkarten werden durch den Gutachterausschuss nicht mehr angeboten. Kostenpflichtige schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathausmarkt 3 in 41747 Viersen, telefonisch unter 02162 39-2710 während der Servicezeiten von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder per E-Mail unter gutachterausschuss@kreis-viersen.de beantragt werden.




Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

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