25.03.2026 - Kreisstadt Unna
„Earth Hour“ am Samstag, 28. März: Unna setzt Zeichen für den Klimaschutz
Die weltweit größte symbolische Aktion für den Klimaschutz, die „Earth Hour“, findet in diesem Jahr am Samstag, 28. März, statt. Menschen, Städte und Unternehmen setzen ein Zeichen und schalten für eine Stunde das Licht aus. Im Jahr 2025 beteiligten sich allein in Deutschland mehr als 520 Städte und Gemeinden. In diesem Jahr steht die Aktion unter dem Motto „Wir machen’s aus.“ Die Kreisstadt Unna macht wieder mit und schaltet am Samstag, 28. März, um 20.30 Uhr die Beleuchtung an ausgewählten Gebäuden ab. Das Rathaus, das Zentrum für Information und Bildung (zib) sowie der Turm der Stadtkirche liegen dann für eine Stunde im Dunkeln.
Bürgermeister Dirk Wigant betont die Bedeutung der Aktion: „Die Earth Hour macht deutlich, wie sehr unser tägliches Handeln die Umwelt beeinflusst. Das Ausschalten des Lichts ist ein Symbol – entscheidend ist, auch darüber hinaus Verantwortung zu übernehmen und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.“ Klimaschutzmanager Thomas Heer verweist auf konkrete Handlungsmöglichkeiten: „Ein Großteil der CO2-Emissionen in Unna entfällt auf Gebäude. Energiesparen schont den Geldbeutel und hilft der Stadt, ihre Klimaziele zu erreichen. Tipps und Beratung bieten unter anderem die Stadtwerke Unna und die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW.“
Die „Earth Hour“ wurde im Jahr 2007 in Sydney ins Leben gerufen und wird mittlerweile in mehr als 180 Ländern auf allen Kontinenten durchgeführt. Weltweit beteiligen sich über 7.000 Städte. Weitere Informationen zur Aktion gibt es beim WWF Deutschland unter www.wwf.de/earth-hour.
Kontaktdaten:
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de

Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.