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26.03.2026 - Stadt Osnabrück


Stadt genehmigt 23 öffentliche Osterfeuer


Die Stadt Osnabrück hat 23 beantragte öffentliche Osterfeuer genehmigt. Darüber hinaus gibt es noch 5 weitere öffentliche Osterfeuer, die auf Grund der ausschließlichen Verwendung von Kaminholz genehmigungsfrei sind. Genehmigungs- und anzeigefrei sind auch kleine Lagerfeuer in Feuerschalen oder -körben auf privaten Grundstücken, soweit Kaminholzscheite zum Einsatz kommen.

Für die der Öffentlichkeit zugänglichen genehmigten Osterfeuer gibt es klare Regeln: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal 4 Metern. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Der Astdurchmesser darf dabei maximal 15 cm betragen. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Zu Gebäuden und Wäldern sind je nach genehmigter Brennplatzgröße Mindestabstände von bis zu 50 Metern einzuhalten, bei Einzelbäumen und Hecken sowie öffentlichen Verkehrsflächen betragen die Mindestabstände grundsätzlich 15 Meter. Die Feuer dürfen nur abgebrannt werden, wenn die Windstärke dies zulässt und keine konkrete Waldbrandgefahr besteht. Die Genehmigungsbescheide enthalten entsprechende Bedingungen.

Wer wissen möchte, wo im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer genehmigt wurden, findet eine entsprechende Liste und einen Lageplan im Internet unter https://geo.osnabrueck.de/osterfeuer.

Die Polizei und Feuerwehr werden über die genehmigten Osterfeuer informiert. Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen.




Kontaktdaten:
Stadt Osnabrück
Referat Oberbürgermeisterin, Kommunikation und Rat
Arne Köhler
Pressesprecher der Stadt Osnabrück | Leitung Sachgebiet Kommunikation

Rathaus | Obergeschoss
Bierstraße 28 | 49074 Osnabrück
Postfach 44 60 | 49034 Osnabrück

Telefon 0541 323-4305 | Fax 0541 323-4353
presseamt@osnabrueck.de
https://www.osnabrueck.de

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Genehmigte Osterfeuer Stadt Osnabrück 2026
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