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01.04.2026 - Stadt Münster


Neues Schiedsverfahren stärkt Opfer von NS-Kunstraub

Stadt Münster beteiligt sich an „Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut“


Münster (SMS) Die Stadt Münster wird Fälle von strittigen Eigentumsfragen zu mutmaßlich entzogenem Kulturgut aus der Zeit des Nationalsozialismus künftig durch ein unabhängiges Schiedsgericht klären lassen. Durch ein so genanntes stehendes Angebot verpflichtet sich die Stadt, dessen Entscheidungen verbindlich anzuerkennen. Das hat der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. März, beschlossen.

Im Dezember 2025 haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference (JCC) die „Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut“ eingerichtet, um die Position der Opfer des Kunstraubs, ihrer Nachfahren oder Rechtsnachfolger weiter zu stärken. Die Schiedsgerichtbarkeit ist eine weltweit praktizierte und akzeptierte Form der alternativen Streitbeilegung. Die Entscheidungen der 36 ausgewählten Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sind – im Gegensatz zu denen der bisher agierenden „Beratenden Kommission NS-Raubgut“ – rechtlich verbindlich.

Dabei orientiert sich die neue Rechtsprechung bei der Rückgabe von während der NS-Zeit entzogenen Kulturgütern stärker als die „Beratende Kommission“ an den Washingtoner Prinzipien. Diese Grundsätze wurden 1998 auf einer internationalen Konferenz vereinbart, um Gemälde, Skulpturen oder andere Kunstwerke, die früheren Eigentümerinnen und Eigentümern – meist jüdischen Familien – unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entzogen wurden, zu identifizieren und gerechte und faire Lösungen für sie zu finden. Das neue Verfahren soll nach zehn ergangenen Schiedssprüchen, spätestens aber nach drei Jahren evaluiert werden.

Bereits vor der Einrichtung des Schiedsverfahrens gab es einen Fall zu klärender Provenienz – also zu einem Kunstwerk von strittiger Herkunft aus dem Bereich der Stadtverwaltung. Im Dezember 2025 gab die Stadt Münster das Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok (1872-1943) aus der Sammlung des Stadtmuseums Münster an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Tabakhändlers und Kunstsammlers Max Rosenfeld zurück. Untersuchungen hatten erwiesen, dass das Gemälde seinem Eigentümer während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurde. Die Rückgabe erfolgte auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, denen sich die Stadt Münster verpflichtet hat.

Foto: Umsetzung der Washingtoner Prinzipien: Im Dezember 2025 gab die Stadt Münster das Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Tabakhändlers und Kunstsammlers Max Rosenfeld zurück. Foto: Stadtmuseum Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.




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Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok
© Stadtmuseum Münster - Umsetzung der Washingtoner Prinzipien: Im Dezember 2025 gab die Stadt Münster das Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Tabakhändlers und Kunstsammlers Max Rosenfeld zurück. Umsetzung der Washingtoner Prinzipien: Im Dezember 2025 gab die Stadt Münster das Gemälde „Lesender Mann“ von Bernhard Pankok an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Tabakhändlers und Kunstsammlers Max Rosenfeld zurück.

© Stadtmuseum Münster

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