07.04.2026 - Stadt Stadtlohn
Workshop zur beruflichen NeuorientierungDreitägiges Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Frau und Beruf“
Stadtlohn. An drei Terminen im April und Mai bieten die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken in der VHS in Stadtlohn ein mehrtägiges Seminar zur beruflichen Neuorientierung an. Anmeldungen sind online möglich.
Der Workshop richtet sich an Frauen, die sich beispielsweise nach einer Familien- oder Pflegezeit beruflich neu orientieren möchten. Gemeinsam mit der Referentin Ulrike Broscheit von der Berufsbildungsstätte Westmünsterland erarbeiten die Teilnehmerinnen ihre persönlichen Stärken und Potenziale. Sie setzen sich mit der Frage auseinander, wie sie ihre Fähigkeiten und Interessen gezielt im Berufsleben einsetzen können.
Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Bewerbung sowie passende Weiterbildungsangebote in den Blick genommen. Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmerinnen darin zu unterstützen, ihre berufliche Zukunft selbstbewusst und aktiv zu gestalten.
Der Workshop findet am 22. April, 29. April und 6. Mai jeweils von 9 bis 12 Uhr in den Räumen der VHS an der Klosterstraße in Stadtlohn statt.
Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung aus der Reihe „Frau und Beruf“ ist online über folgenden Link möglich: www.kreis-borken.de/frau-und-beruf. Alternativ können sich Interessierte bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Stadtlohn anmelden (c.mauritz@stadtlohn.de).
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
Markt 3 - 48703 Stadtlohn
E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de
Telefon: +49 02563-87-8013
Internet: www.stadtlohn.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.