08.04.2026 - Stadt Winterberg
Frischer Anstrich für die ganze Stadt: Rat beschließt Fortführung von Hof- und Fassadenprogramm2026 fördert die Stadt Winterberg mit einem einheitlichen, rein kommunalen Programm und 30.000 Euro die Verschönerung von Gebäuden und Freiflächen im gesamten Stadtgebiet
Winterberg .
Ein gepflegtes Ortsbild ist mehr als Ästhetik – es ist ein Zeichen von Lebensqualität, Heimatliebe und wirtschaftlicher Attraktivität. Die Stadt Winterberg setzt genau dort an: In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat die neue Förderrichtlinie für das städtische Hof- und Fassadenprogramm einstimmig beschlossen. Damit bleibt ein bewährtes Instrument für Hauseigentümer erhalten – und wird künftig einheitlicher und für das gesamte Stadtgebiet zugänglich.
Zwei Programme werden zu einem
Bislang existierten in Winterberg zwei verschiedene Förderwege: Ein Programm im Rahmen der Städtebauförderung für die Kernstadt sowie die Orte Siedlinghausen, Niedersfeld und Züschen sowie ein kommunales Angebot für das übrige Stadtgebiet. Da die Mittel im Rahmen der Städtebauförderung 2025 bereits ausgeschöpft waren, wurde die Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms als kommunales Förderprogramm angestrebt.
Daher hat die Stadt entschieden, beide Förderungen zu einem, stadtweit gültigen Hof- und Fassadenprogramm zusammenzuführen. Die Finanzierung übernimmt fortan die Stadt vollständig aus eigenen Mitteln – mit einem Budget von 30.000 Euro für 2026. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war nicht zuletzt die sehr hohe Nachfrage und gute Resonanz, die das Programm in der Vergangenheit bei Eigentümerinnen und Eigentümern gefunden hatte.
Klare Regeln, faire Vergabe
Mit der Fortführung wurde die Förderrichtlinie überarbeitet. Anträge werden künftig nicht mehr fortlaufend, sondern zu festen Stichtagen, gemäß der Vorgaben der Richtlinie, entschieden. Im Jahr 2026 sind dies der 30. April sowie der 31. Juli, ab 2027 dann der 31. März und der 31. Juli. Grundlage der Entscheidung ist eine Priorisierung, eine Bewertung nach städtebaulichen Kriterien: Von Bedeutung ist etwa, wie stark ein Vorhaben das Ortsbild prägt oder ob die Maßnahme zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz beiträgt. Über die Umsetzung des Programms und die eingegangene Nachfrage wird die Verwaltung dem Bau- und Planungsausschuss zweimal jährlich Bericht erstatten.
„Mit der Neuordnung unseres Hof- und Fassadenprogramms setzen wir ein klares Zeichen: Wir stehen weiterhin an der Seite all derer, die in die Verschönerung ihrer Häuser und Höfe investieren wollen – egal wo in unserem Stadtgebiet. Das Programm ist ein Erfolgsmodell, das wir erhalten und weiterentwickeln. Ein gepflegtes Ortsbild kommt allen zugute: Einwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden gleichermaßen“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsformulare und Informationen zu den Stichtagen sind bei der Stadtverwaltung Winterberg erhältlich. Weitere Details finden sich unter www.rathaus-winterberg.de.
Kontaktdaten:
Stadt Winterberg
Öffentlichkeitsarbeit - V.i.S.d.P. Rabea Kappen
Fichtenweg 10 - 59955 Winterberg
Tel:. 02981-800 121
Fax: 02981-800-7-121
eMail: rabea.kappen@winterberg.de
Internet: www.rathaus-winterberg.de
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