09.04.2026 - Stadt Stadtlohn
Beschwerden über Hundehaufen auf Gräbern
Stadtlohn. In den vergangenen Wochen haben sich bei der Friedhofsverwaltung wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über Hundehaufen auf dem Stadtlohner Friedhof beschwert. Besonders gravierend: Die Hinterlassenschaften befinden sich nicht nur auf den Rasenflächen des Friedhofs, sondern teilweise sogar auf den Gräbern. Zudem werden Hunde oft frei herumlaufen gelassen, obwohl dies auf dem Stadtlohner Friedhof nicht erlaubt ist.
Bereits am Friedhofszugang weisen Schilder darauf hin, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Dennoch halten sich nicht alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an diese Vorschrift.
Die Friedhofsverwaltung und das Ordnungsamt nehmen die Beschwerden ernst und erinnern nochmals an die Friedhofssatzung: Das freie Herumlaufen von Tieren ist auf Friedhöfen untersagt. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter werden eindringlich gebeten, die Leinenpflicht einzuhalten und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen.
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Markt 3 - 48703 Stadtlohn
E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de
Telefon: +49 02563-87-8013
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