17.04.2026 - Wirtschaft & Marketing Soest GmbH – Stadt Soest
Besondere Markttage auf dem Soester Wochenmarkt laden zum Verweilen ein
Soest.
Unter dem Motto „besondere Markttage“ wird der Soester Wochenmarkt in den Monaten Mai bis September jeweils am ersten Samstag des Monats (02.05./06.06./04.07./01.08./05.09.) um ein attraktives Zusatzangebot erweitert. Ziel der Aktion ist es, die Aufenthaltsqualität auf dem Wochenmarkt zu steigern und Besucherinnen und Besucher zum längeren Verweilen einzuladen.
Neben dem vielfältigen Angebot frischer regionaler Produkte erwartet die Gäste an diesen Tagen ein stimmungsvolles Rahmenprogramm. Für die passende musikalische Atmosphäre sorgen unter anderem die Künstler Nigel, Marc Bennet und Kelsey, die mit ihren Live-Auftritten den Marktbesuch zu einem besonderen Erlebnis machen.
Darüber hinaus haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Speisen und Getränke direkt vor Ort zu genießen. So wird der Wochenmarkt nicht nur zum Ort des Einkaufens, sondern auch zu einem Treffpunkt für geselliges Beisammensein mit Freunden, Familie und Bekannten.
„Mit den „besonderen Markttagen“ möchten wir neue Impulse setzen und den Wochenmarkt als lebendigen Begegnungsort in der Innenstadt weiter stärken“, so Michael Schiewe, Leiter des Veranstaltungsbüros und Marktmeister.
Weitere Informationen zu den besonderen Markttagen sind online unter www.so-ist-soest.de verfügbar.
Pressekontakt: Michael Schiewe
Kontaktdaten:
Wirtschaft & Marketing Soest GmbH
Vera van Sloten
Leitung Tourist Information
Teichsmühlengasse 3 - 59494 Soest
Tel. 02921-1036101
v.vansloten@soest.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.