24.04.2026 - Kreisstadt Unna
Generalsanierung der Hellweg-Sporthallen: Unna hält an Sanierungsplänen trotz Förderabsage des Bundes fest
Die Kreisstadt Unna wird die Planungen zur Generalsanierung der Hellweg-Sporthallen weiter vorantreiben, obwohl das Vorhaben in der aktuellen Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nicht berücksichtigt wurde. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 22. April 2026 bundesweit 314 Projekte ausgewählt. Das Unnaer Projekt wurde dabei zwar als förderfähig eingestuft, konnte aber aufgrund der begrenzten Mittel nicht zum Zuge kommen.
Die Stadtverwaltung hatte sich mit einer Projektskizze für die Sanierung der Hellweg-Sporthallen an dem Interessenbekundungsverfahren des Bundes beteiligt. In der Mitteilung über die Ablehnung wird das Vorhaben ausdrücklich als förderfähig bewertet. Die Nichtberücksichtigung erfolgte, da die bundesweit zur Verfügung stehenden Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereits durch andere Projekte ausgeschöpft waren.
Die Kreisstadt Unna bereitet nun eine erneute Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vor. Eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist für den Herbst 2026 angekündigt. Die Planungen für die Generalsanierung werden bis dahin weiter konkretisiert, um die Chancen im nächsten Verfahren zu erhöhen.
Kontaktdaten:
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de

Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.