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29.04.2026 - Landeshauptstadt Magdeburg


Müllvermeidung und Brandschutz auf Grillwiesen

Landeshauptstadt weist zum Saisonstart am 1. Mai auf Verhaltensregeln hin


Ab dem 1. Mai können die acht öffentlichen Grillplätze der Landeshauptstadt wieder genutzt werden. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Verhaltensregeln, die konsequente Vermeidung von Müll und die Verhütung von Bränden.

 

Mit den ersten Sonnenstrahlen zieht es wieder viele Magdeburgerinnen und Magdeburger in die Park- und Grünanlagen und auf die zahlreichen städtischen Grillwiesen. Gerade zu besonderen Anlässen wie dem 1. Mai oder Himmelfahrt werden die offiziellen Grillplätze der Landeshauptstadt Magdeburg traditionell noch mehr genutzt. Entsprechend groß fallen die durch die Stadtgärtnerinnen und Stadtgärtner zu beseitigenden Müllmengen aus. Deshalb appelliert der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg eindringlich an die Nutzerinnen und Nutzer, anfallenden Müll beim Grillen zu vermeiden, Müllreste entsprechend zu entsorgen oder idealerweise den größten Teil des Mülls wieder mitzunehmen.

 

Im Hinblick auf die warmen Sommermonate weist der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe zudem darauf hin, dass das Grillen ausschließlich auf den ausgewiesenen Grillwiesen gestattet ist. Laut Grünanlagensatzung ist das Grillen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 bis zu den nächsten ergiebigen Niederschlägen und der damit verbundenen Neueinstufung der Brandgefahr untersagt. Die Maßnahme dient der allgemeinen Prävention von Bränden und soll die öffentlichen Grün- und Parkanlagen schützen. Über die jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen sollten sich Nutzerinnen und Nutzer vor dem Grillen selbstständig informieren.

 

Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen für Sachsen-Anhalt, Maßnahmen zur Brandverhütung und weiterführende Informationen sind im Internet unter landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/waldschutz/waldbrandschutz verfügbar.

 

Bei der Nutzung der Grillwiesen müssen Funkenflug vermieden sowie Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und darf nicht auf den Grillwiesen hinterlassen werden.

 

Zwei der acht Grillplätze der Ottostadt befinden sich im Stadtpark: nahe der Brücke am Wasserfall und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Außerdem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug in Höhe vom Fitnesscenter und auf der Grünfläche der Radstation an der Elbe im Wiesenpark. Darüber hinaus kann im Florapark auf der Grünfläche am Teich, in der Fröbelstraße und in der Glacis-Anlage nahe dem Adelheidring gegrillt werden.

 

Einer der beliebtesten Plätze ist die Grillwiese im Nordpark am Hohenstaufenring. Hier treffen sich an lauen Abenden viele Studierende, um bei Würstchen und Getränken den Studientag ausklingen zu lassen. Beschwerden über Lautstärke oder das Verhalten auf den Grillwiesen gibt es nur selten.

 

Dennoch müssen entsprechend der aktuellen Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg für ein entspanntes und angenehmes Miteinander auf den Grillwiesen folgende Regeln zu beachten:

 

  • Grillwiesen dürfen von allen Magdeburgerinnen und Magdeburgern sowie deren Gästen unentgeltlich benutzt werden.

 

  • Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).

 

  • Die Nutzungsfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen.

 

  • Es ist darauf zu achten, dass die Verwendung von Grillgeräten nicht unter Bäumen und Sträuchern, insbesondere im Bereich der Kronentraufe zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 5 Metern, sowie nicht in der unmittelbaren Nähe von Ausstattungen wie Spielgeräten, Bänken, Kunst u. a. erfolgen darf.

 

  • Das Grillen ist auf Grillwiesen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 untersagt.

 

  • Der Grillplatz darf zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.

 

  • Weitergehende Regelungen der Grünanlagensatzung und der Gefahrenabwehrverordnung bleiben unberührt und gelten auch auf den Grillwiesen.

 

Alle Informationen zu den Verhaltensregeln auf den Grillwiesen der Landeshauptstadt Magdeburg sind unter www.magdeburg.de/SFMGrillwiesen im Internet verfügbar.

 

 




Kontaktdaten:

Landeshauptstadt Magdeburg
Bereich der Oberbürgermeisterin
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Alter Markt 6 - 39104 Magdeburg
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