30.04.2026 - Kreis Unna - Presse und Kommunikation
Baustelle in WerneVollsperrung Horster Straße / Hellstraße
Kreis Unna. Ab Montag, 4. Mai beginnen ab 7 Uhr Bauarbeiten an der K12 Horster Straße / Hellstraße unter Vollsperrung. Die Vollsperrung wird eingerichtet ab der Ecke Horster Straße / Kiwitzheidweg und endet vor dem Hotel „Hubertushof“, Ecke Nordbecker Damm.
Anwohner können ihre Grundstücke weiterhin erreichen, der ÖPNV wird umgeleitet. Auch der übrige Verkehr muss die ausgeschilderte Umleitung über Horster Straße, Hansaring, Münsterstraße, Nordlippestraße, Herberner Straße, Bockumer Straße und Hellstraße nehmen.
Am Montag werden die Bankette (seitlicher Grünstreifen) gefräst, ehe dann ab Mittwoch der gesamte Asphalt abgefräst wird. Im weiteren Verlauf werden Entwässerungseinrichtungen erneuert, bei den Bäumen das Totholz entfernt sowie anliegende Flächen der neuen Fahrbahnhöhe angepasst. Die Asphaltdecke wird aus einem lärmoptimierten Asphalt hergestellt. Detaillierte Informationen während der einzelnen Bauphasen werden durch die Baufirma an die direkten Anwohner per Handzettel verteilt.
Das Bauende ist für voraussichtlich für Mitte Juli 2026 eingeplant. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,1 Millionen Euro. Das Land NRW beteiligt sich als Fördergeber mit 75 Prozent an den Kosten.
Pressekontakt: Max Rolke | Fon 0 23 03 27 10 13 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de
Kontaktdaten:
Kreis Unna - Der Landrat
Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
E-Mail: pk@kreis-unna.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.