30.04.2026 - Stadt Wolfsburg
Fuhrenkamp: Vorschlag über GrundstücksgrößenGrundsatzbeschluss für den Bestand geht in politische Beratung
Für die Bestandsgärten Heidkämpe, Heidkämpe Süd und Birkenheide sollen im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Fuhrenkamp“ klare Rahmenbedingungen für die zukünftige Bebauung geschaffen werden. Kern des Beschlussvorschlags ist die Festlegung einer maximalen Grundfläche für die Hauptgebäude. Darüber hinaus wird die Bebauung auf ein Vollgeschoss begrenzt. Eine Entscheidung über den Grundsatzbeschluss trifft der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Mai-Sitzung.
„Mit dem Grundsatzbeschluss verfolgen wir das Ziel, bestehende Wohnnutzungen planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig eine behutsame Weiterentwicklung der Gebiete zu ermöglichen. Der Fuhrenkamp soll zu dem Wohngebiet werden, dass wir uns alle vorstellen: städtebaulich gut integriert mit hohem Freiraumbezug und Zentrennähe“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann.
„Die Kombination aus Grundfläche und Bauweise ermöglicht eine angemessene Wohnfläche, während die Mindestgrundstücksgröße einer übermäßigen Verdichtung entgegenwirkt und eine ausgewogene Grundstücksstruktur sichert. Der Fuhrenkamp soll seinen durchgrünten, aufgelockerten Charakter behalten“, ergänzt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.
Dabei orientiert sich die gewählte Begrenzung der Grundfläche am Bestand: Der Großteil der vorhandenen Gebäude wird von der Regelung erfasst, nur wenige Ausnahmen liegen darüber. Auch unter Umweltgesichtspunkten ist die Festsetzung von Bedeutung. Eine maßvolle Versiegelung der Flächen stellt sicher, dass die Regenwasserbewirtschaftung weiterhin auf den Grundstücken erfolgen kann, ohne zusätzliche technische Anlagen erforderlich zu machen.
Von der Grundflächenbegrenzung ausgenommen sind Terrassen und Nebengebäude. Durch entsprechende Dachformen oder Staffelgeschosse kann trotz Eingeschossigkeit zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Ergänzend wird bei möglichen Grundstücksteilungen eine Mindestgröße von 500 Quadratmetern festgelegt. Mit dem geplanten Grundsatzbeschluss strebt die Stadtverwaltung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Nachverdichtung, Rechtssicherheit und dem Erhalt der gewachsenen Siedlungsstruktur an.
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