15.05.2026 - Stadt Sundern
Konzeptaufruf: Neugestaltung des Franz-Josef-Tigges-Platzes in der Innenstadt
Die Stadt Sundern lädt Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Unternehmen sowie Planungs- und Kreativbüros ein, Ideen und Nutzungskonzepte zur zukünftigen Gestaltung und Belebung des Franz-Josef-Tigges-Platzes einzureichen.
Durch den kürzlich erfolgten Teilabriss eines Gebäudes hat der Platz eine räumliche Erweiterung erfahren. Diese neue Situation eröffnet zusätzliche Gestaltungsspielräume und Entwicklungsmöglichkeiten, die im Rahmen eines offenen Konzeptverfahrens ausdrücklich mitgedacht werden sollen.
Ziel ist es, den Platz als attraktiven Aufenthaltsort in der Innenstadt zu stärken. Gesucht werden Konzepte, die die Aufenthaltsqualität erhöhen, zur Belebung beitragen und gastronomische Angebote integrieren.
Interessierte werden gebeten, ihre Ideen in einer kurzen, prägnanten Beschreibung einzureichen. Die Darstellung soll die Grundidee, den Mehrwert für die Innenstadt sowie Umsetzungsansätze skizzieren.
Alle eingereichten Vorschläge werden im Rahmen eines strukturierten Verfahrens gesichtet und aufbereitet. Geeignete Konzepte werden anschließend in die politische Beratung eingebracht und dienen als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung.
Die Stadt freut sich über vielfältige, kreative und umsetzungsorientierte Beiträge zur Zukunft des Innenstadtplatzes.
Einreichungsfrist:
08.06.2026
Einreichung an:
Stadt Sundern
Fachbereich 3
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
oder per Mail: h.boese@stadt-sundern.de
Rückfragen:
h.boese@stadt-sundern.de
02933/81-229
Kontaktdaten:
Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1 - 59846 Sundern
Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.