20.05.2026 - Stadt Münster
Rat bestätigt Haushalt für die Jahre 2026 und 2027
Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner heutigen Sitzung (20. Mai) den Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Damit bestätigte der Rat seine Entscheidung vom 25. März.
Die erneute Beschlussfassung war erforderlich, weil der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der ursprünglichen Einbringung der entsprechenden Beschlussvorlage im März ein Formfehler unterlaufen ist: Versäumt worden war die formale Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung nebst Benennung einer Frist für Anregungen und Einwendungen im Amtsblatt der Stadt. Dies wurde inzwischen nachgeholt. Da die Stadtverwaltung auch unabhängig von diesem formalen Aspekt Anregungen und Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger entgegengenommen hatte und diese im Beratungsverfahren berücksichtigt worden waren, löste die nachgeholte Bekanntmachung keinen weiteren Änderungsbedarf mehr am Zahlenwerk aus.
Damit hat der Haushalt der Stadt für 2026 wie geplant ein Volumen von rund 1,73 Milliarden Euro. Das sind etwa 33,4 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. 2027 steigen die Aufwendungen um weitere 17,1 Millionen Euro auf dann rund 1,75 Milliarden Euro.
Mit diesem Zahlenwerk gehört Münster zu denjenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die trotz bundesweiter Kommunalfinanzkrise eine Haushaltssicherung vermeiden können. „Wir rechnen mit einem zeitnahen Abschluss des Genehmigungsverfahrens und werden in der Lage bleiben, die Geschicke der Stadt eigenverantwortlich zu gestalten“, ordnet Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller dieses Ergebnis ein.
Kontaktdaten:
Stadt Münster - Amt für Kommunikation
Tel.: 0251 / 492 1301
www.stadt-muenster.de/kommunikation/
kommunikation@stadt-muenster.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.