22.05.2026 - Kreis Steinfurt
Gesundheitsamt informiert über Tuberkulose-Fälle im Kreis SteinfurtUntersuchung von Kontaktpersonen
Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt sind aktuell mehrere Personen an einer infektiösen Lungentuberkulose erkrankt. Um eine Ausbreitung zu verhindern, untersucht das Kreisgesundheitsamt derzeit enge Kontaktpersonen der Erkrankten. Dies erfolgt durch Blutuntersuchungen gemäß den Leitlinien des Robert-Koch-Institutes. Dr. Karlheinz Fuchs, Gesundheitsdezernent des Kreises Steinfurt, betont, dass kein Grund zur Beunruhigung bestehe: „Eine Tuberkulose-Erkrankung lässt sich medikamentös in der Regel gut behandeln und ist dann vollständig heilbar. Mit den umfangreichen Untersuchungen stellen wir sicher, dass eine Infektion bei Kontaktpersonen möglichst frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt wird.“
Eine Lungentuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Ansteckung ist durch einen engen Kontakt zu Erkrankten über Tröpfcheninfektionen möglich. Zu den häufigsten Symptomen gehören Husten, Gewichtsverlust und Nachtschweiß.
Bei Verdachtsfällen oder Fragen zu Tuberkulose ist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551 69-2800 erreichbar.
Kontaktdaten:
Kontaktdaten Herausgeber:
Kreis Steinfurt | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
pressestelle@kreis-steinfurt.de
www.kreis-steinfurt.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.