26.05.2026 - Stadt Wolfsburg
Finanzspritze für die MedizinStadt Wolfsburg will Förderung zur Gewinnung ärztlicher Fachkräfte stärken
Die Stadt Wolfsburg plant, die Förderung zur Sicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung weiter auszubauen. Hintergrund ist die deutlich gestiegene Nachfrage nach Fördermöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Einrichtungen. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im Juni in die Beratung gehen, der Rat der Stadt wird dann in seiner Sitzung am 17. Juni über die Anpassung der Fördersummen für das Haushaltsjahr 2026 entscheiden.
„Eine leistungsfähige medizinische Infrastruktur ist unverzichtbar für die Zukunftsfähigkeit Wolfsburgs“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Mit unserer Förderung verbessern wir die Voraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte, sich hier niederzulassen, und stärken zugleich die wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.“
„Die steigende Zahl an Förderanfragen zeigt, dass unsere Richtlinie wirkt und Wolfsburg als Gesundheitsstandort attraktiv ist“, ergänzt Gesundheitsdezernent Andreas Bauer. „Unser Ziel ist es, die ambulante Versorgung langfristig zu sichern und gleichzeitig Innovationen sowie moderne Praxisstrukturen aktiv zu unterstützen.“
Die bestehende Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung wurde bereits bis Ende 2028 verlängert. Sie umfasst unter anderem Zuschüsse für Praxisneugründungen und Niederlassungen, die Förderung von Medizinstudierenden sowie Investitionen in bestehende Praxen. Unterstützt werden dabei insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, moderne Praxisorganisation, Kooperationen und Barrierefreiheit.
Aufgrund der positiven Entwicklung und der stark gestiegenen Zahl an Förderanträgen reichen die bislang eingeplanten Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2026 voraussichtlich nicht aus. Deshalb sollen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro bereitgestellt werden. Davon sind 90.000 Euro vorgesehen für die Niederlassungs- und Studierendenförderung sowie 210.000 Euro für Innovations- und Bestandsförderung von Praxen.
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