02.06.2026 - Stadt Wolfsburg
Einkaufszentrum WesthagenInfoveranstaltung am 3. Juni im Bürgersaal
Während der Planungs- und Bauausschuss in dieser Woche über die Vorlagen zum Einkaufszentrum Westhagen berät, bietet die Stadtverwaltung am Mittwoch, 3. Juni, 19:00 Uhr, im Bürgersaal Westhagen (KulturHaus Westhagen, Dessauer Straße 12) eine öffentliche Informationsveranstaltung an. Mitarbeitende des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung und der Architekt des Projektträgers werden Informationen zum Bebauungsplan und zum Bauvorhaben geben. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planinhalte.
Mit dem Einkaufszentrum Westhagen verfolgt die Stadt Wolfsburg das Ziel, die Versorgung im Stadtteil langfristig zu sichern und die Aufenthaltsqualität im Zentrum Westhagens zu verbessern. Vorgesehen sind zwei großflächige Nahversorgungsmärkte sowie drei kleinere Ladeneinheiten mit insgesamt rund 2.900 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Der Neubau ist mit einer Grundfläche von rund 3.900 Quadratmetern geplant. Ergänzt wird das Vorhaben durch rund 100 Parkplätze sowie Anpassungen im Bereich der Dessauer Straße. Zudem enthält der Bebauungsplan Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Dächern und Werbeanlagen sowie zur Dachbegrünung.
Nach dem Ratsbeschluss (wird in der Sitzung am 17. Juni behandelt) wird der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Bürger*innen haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Pressekontakt: Referat Kommunikation und Büro des Oberbürgermeisters, Jan Schildwächter, Tel.: 05361/28-5003
Kontaktdaten:
STADT WOLFSBURG
KOMMUNIKATION
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
Mail:
kommunikation@stadt.wolfsburg.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.