03.06.2026 - Stadt Mönchengladbach
Gemeinschaftliche Wohnprojekte realisieren – mithilfe der WohnBau?Informationsveranstaltung am 18. Juni 2026
Was kann die städtische Wohnungsbaugesellschaft für gemeinschaftliche Wohnprojekte leisten – und was nicht? Die städtische Beratungsstelle „Gemeinsam Wohnen” lädt am Donnerstag, den 18. Juni 2026, um 18:00 Uhr in den Saal der VHS Mönchengladbach (Lüpertzender Str. 85, 41061 MG) zu einer Informationsveranstaltung ein. Kooperationspartnerin des Abends ist die WohnBau Mönchengladbach.
Immer mehr Menschen in Mönchengladbach interessieren sich für gemeinschaftliche Wohnformen, darunter Seniorinnen und Senioren, Alleinerziehende sowie Familien, die generationsübergreifend zusammenleben möchten. Bei bisherigen Veranstaltungen der Beratungsstelle wurde dabei immer wieder eine zentrale Frage gestellt: Welche Rolle kann die Wohnbau Mönchengladbach als städtische Tochtergesellschaft bei solchen Vorhaben spielen?
Genau darum soll es an diesem Abend gehen. Die Vortragende der WohnBau werden darüber informieren, in welchen Bereichen eine Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnprojekte möglich ist, wo die Grenzen liegen und welche Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger erfüllen müssen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Stammtisch zum gemeinsamen Wohnen
Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle einen regelmäßigen Stammtisch an. Jeden zweiten Dienstag findet im Rahmen der offenen Sprechstunde von 12:00 bis 13:00 Uhr im Quartiersmanagement, Hindenburgstraße 31, ein offener Austausch rund um das Thema gemeinschaftliches Wohnen statt. Der Stammtisch richtet sich an alle Interessierten – ob mit einer konkreten Idee oder einfach neugierig auf das Thema. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach
Stabsstelle Presse & Kommunikation
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81
Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: presse@moenchengladbach.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.