03.06.2026 - Stadt Erwitte
Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg zur Sanierung der Hellweghalle
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr übergibt Förderbescheid mit Zuwendung in Höhe von fast 2.000.000 Euro an Stadt Erwitte
Der erste große Wurf zur Sanierung der Hellweghalle ist geschafft: Mit der Förderung der Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 1.973,591,20 Euro aus dem EFRE/JTF NRW Programm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ steht die Finanzierung für den ersten Teil dieses Großprojekts. Damit werden 80 Prozent der baulichen Kosten für die energieeffiziente Sanierung der Hellweghalle finanziert. Der Primärenergiebedarf der Halle sinkt planerisch durch die Sanierung somit um mehr als 50 Prozent, was die Hallennutzer und den städtischen Haushalt im Bereich der Nebenkosten entlastet.
Neben dem sogenannten Erwitte-Plan, welcher Maßnahmen aus dem Infrastrukturvermögen des Bundes sowie des Landes NRW beinhaltet, ist die Sanierung der Hellweghalle ein wichtiges Projekt zum Erhalt städtischer Infrastruktur. Zur Sanierung des historischen Bestands der Hellweghalle soll im zweiten Bauabschnitt der Neubau des Stadtteilzentrums mit multifunktional nutzbaren Räumen für Vereine, Ehrenamt, Schule und Organisationen aus Erwitte erfolgen. Hierzu wurden Mittel aus der Städtebauförderung beantragt.
Die Entwürfe der Pläne wurden politisch beraten und es fand eine Einbindung von Nutzergruppen sowie Anliegern vorab statt. Das Projekt ist Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Erwitte (ISEK).
Während der Vorstellung der Pläne durch die beteiligten Architekten und Planer gegenüber den Erwitter Ratsmitgliedern, Vereinsvorständen und der Presse übergab Regierungspräsident Heinrich
Böckelühr den Förderbescheid an Bürgermeister Hendrik Henneböhl.
Bürgermeister Henneböhl betont die Bedeutung der Förderung:
„Die Sanierung und Weiterentwicklung der Hellweghalle ist ein über Jahrzehnte diskutiertes Projekt in der Stadt Erwitte und wir sind nun in der Lage zu handeln. Mit dem beschlossenen Ansatz zur Weiterentwicklung der Halle und multifunktionalen Nutzbarmachung für viele Nutzergruppen, haben wir den Fördermittelgeber überzeugen können uns in Erwitte bei der Realisierung dieses Vorhabens zu unterstützen. Hierfür bin ich dankbar, denn so sichern wir dieses wichtige Objekt und begegnen dem fortlaufenden Infrastrukturverfall der letzten Jahrzehnte an dieser Halle.“
Regierungspräsident Böckelühr freut sich ebenfalls, das bedeutende Projekt fördern zu können:
„Das Projekt zeigt beispielhaft, wie Kommunen Klimaschutz und moderne Stadtentwicklung zusammenbringen können. Die Hellweghalle wird energetisch zukunftsfähig und bleibt zugleich ein zentraler Ort für das gesellschaftliche Leben in Erwitte.“
Bei Bratwurst und Kaltgetränken konnten im Anschluss bereits erste Fragen zur Sanierung thematisiert werden und es bestand die Möglichkeit des Austauschs untereinander.
„Als nächstes wird in die nun mögliche Detailplanung für das Vorhaben eingestiegen, wo auch noch einige Schritt zu gehen sind. Auch Nutzergruppen und Politik werden dann entsprechend erneut einzubinden sein“, berichtet der Leiter des städtischen Gebäudebetriebs Felix Neumann.
Bevor es jedoch handwerklich losgehen kann, ist neben der Detailplanung auch noch die Entscheidung über die beantragte Städtebauförderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Diese stellt die Finanzierungssäule für den zweiten Bauabschnitt dar und ist damit wichtige Grundlage für das Gesamtprojekt.
„Denn wir wollen gerne in einer baulichen Gesamtheit das Projekt vollständig umsetzen“, berichtet Felix Neumann weiter.
Aufgrund dessen stellt die Stadt Erwitte die Hellweghalle noch bis zum Sportlerball am 21.11.2026 für Veranstaltungen zur Anmietung zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Stadt Erwitte
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 13 - 59597 Erwitte
Telefon: 02943 896 0
E-Mail: post@erwitte.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.