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08.06.2026 - Stadt Münster


Fußball-WM: Ausnahmen für die Außengastronomie

Stadt Münster duldet Übertragungen auch nach 22 Uhr / Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefordert


Münster (SMS) Die Fußball-Weltmeisterschaft soll auch in Münster ein Fest für alle Menschen aus unterschiedlichen Nationen sein. Damit Fans die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft gemeinsam verfolgen können, duldet die Stadt Übertragungen in Biergärten und in der Außengastronomie auch nach 22 Uhr. Spiele, die wegen der Zeitverschiebung von den USA, Kanada und Mexiko, erst spät abends beginnen, dürfen als Ausnahme von den sonst üblichen Anforderungen an den nächtlichen Lärmschutz bis zum Abpfiff gezeigt werden – ohne besonderen Antrag. 

„Die Fußball-WM bringt Menschen unterschiedlichster Kulturen und Generationen zusammen – insbesondere beim gemeinsamen Fußballschauen. Mir ist wichtig, dass wir dieses besondere Erlebnis in Münster unkompliziert ermöglichen und der Gastronomie sowie Fans verlässliche Rahmenbedingungen geben“, sagt Oberbürgermeister Tilman Fuchs. „Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir Klarheit für einen unbeschwerten Fußballsommer. Gleichzeitig gilt: Dieses Miteinander gelingt nur, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.“

Daher bittet die Stadt alle Gastronominnen und Gastronomen sowie die Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme. Lärm rund um die WM-Spiele lässt sich nicht vollständig vermeiden. Doch durch Verständnis füreinander und Rücksichtnahme lässt sich das gemeinsame Fußballschauen mit einem guten Miteinander vereinbaren.

Folgende Regeln sollen für die Zeit der Fußball-WM der Herren vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 gelten:

  • Es dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026 gezeigt werden.
  • Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Anschließende Berichte dürfen nicht gezeigt werden.
  • Fernseher oder Beamer und Leinwände sollen so platziert werden, dass die angrenzende Nachbarschaft möglichst wenig durch den entstehenden Lärm negativ beeinflusst wird.
  • Die Lautstärke ist so niedrig wie möglich zu halten.
  • Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht abgelenkt oder beeinträchtigt wird. 
  • Die genehmigten Außengastronomieflächen dürfen nicht überschritten werden. 

Das Aufstellen großer Leinwände, die ein größeres Publikum ansprechen sollen, ist im Vorfeld weiterhin über das Ordnungsamt der Stadt Münster abzustimmen. Die geltenden Vorgaben zur Veranstaltungssicherheit sind weiter einzuhalten.




Kontaktdaten:

Stadt Münster - Amt für Kommunikation

Tel.: 0251 / 492 1301
www.stadt-muenster.de/kommunikation/
kommunikation@stadt-muenster.de

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