03.07.2026 - Stadt Münster
Engagiert für Menschen mit Demenz – Stadt ruft zur Beteiligung an Aktionswoche auf„Woche der Demenz“ vom 21. bis 27. September / Anbieterinnen und Anbieter, Vereine sowie Initiativen können Beiträge online einreichen
Münster (SMS) Beginnend mit dem Welt-Alzheimertag am 21. September beteiligt sich der „Arbeitskreis Demenz“ – ein Netzwerk verschiedener Einrichtungen, der Selbsthilfe und der Stadt Münster – an der „Woche der Demenz“. Diese steht 2026 bundesweit unter dem Motto „Demenz – (K)eine Frage des Alters…“. Die Stadt Münster bittet alle interessierten Akteurinnen und Akteure, ihre Programmbeiträge ab sofort bis zum 4. September online einzureichen.
Die Aktionswoche rückt vom 21. bis 27. September 2026 die Teilhabe, Versorgung, Behandlung, Beratung und Begleitung von Menschen mit Demenz und die Hilfestellungen für deren An- und Zugehörige in den Fokus. Am 19. September informiert der „Arbeitskreis Demenz“ an einem Aktionsstand auf dem Wochenmarkt sowohl zum Programm der „Woche der Demenz“ als auch zu entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Münster. Darüber hinaus bietet er am 21. September einen Vortrag zum Thema jungbetroffene Menschen mit Demenz an. Uhrzeit und Ort dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Interessierte können Veranstaltungen zunächst im städtischen Veranstaltungskalender eintragen. Zusätzlich ist eine Anmeldung unter Nennung des Titels mit einer E-Mail bei Karin Stritzke unter StritzkeK@stadt-muenster.de erforderlich. Infos gibt es unter www.stadt-muenster.de/woche-der-demenz.
Kontaktdaten:
Stadt Münster - Amt für Kommunikation
Tel.: 0251 / 492 1301
www.stadt-muenster.de/kommunikation/
kommunikation@stadt-muenster.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.