07.07.2026 - Stadt Dortmund
KOD zeigt Präsenz in den Dortmunder Stadtbezirken: Verstöße geahndet, Jugendschutz im Blick
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) war am vergangenen Wochenende in der Nacht auf den 4. Juli in mehreren Stadtteilen im Dortmunder Osten und Westen unterwegs und hat dort schwerpunktmäßig kontrolliert. Die Ziele: Durch sichtbare Präsenz, Kontrollen und das konsequente Ahnden von Verstößen die öffentliche Sicherheit und Ordnung stärken - auch außerhalb der City.
Im Einsatz waren sowohl uniformierte als auch zivile Kräfte. Kontrolliert wurde unter anderem in Aplerbeck, Brackel, Scharnhorst, Wickede, Körne, Asseln und Lanstrop sowie in Dorstfeld, Lütgendortmund, Kirchlinde, Huckarde, Mengede, Westerfilde, Eichlinghofen und Bodelschwingh.
Die Bilanz: Die Mitarbeitenden des KOD stellten knapp 100 Personalien fest, sprachen mehrere Platzverweise aus und leiteten 77 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Die Verstöße betrafen unter anderem das Landesimmissionsschutzgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund.
Ein besonderer Fokus galt dem Jugendschutz: In 14 Fällen fanden die Einsatzkräfte bei Jugendlichen Alkohol oder Tabakwaren. Die Gegenstände wurden sichergestellt, die Erziehungsberechtigten wurden informiert. Nach einem Atemalkoholtest brachte der KOD einen Jugendlichen nach Hause.
Auf der Bodelschwingher Kirmes unterstützte der KOD die Polizei bei einer Fahndung nach einer tatverdächtigen Person nach einem Diebstahl. Die gesuchte Person konnte angetroffen und an die Polizei übergeben werden.
Mit solchen Schwerpunktkontrollen ist der KOD regelmäßig in den Dortmunder Stadtbezirken unterwegs. Die Einsätze ergänzen die täglichen Kontrollen in der City.
Kontaktdaten:
Stadt Dortmund
Fachbereich Marketing + Kommunikation
Christian Stein - Pressestelle
Betenstraße 19 - 44137 Dortmund
Tel.: 0231 50-19159
Fax: 0231 50-10018
E-Mail: christian.stein@stadtdo.de
https://dortmund.de/presse
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.