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08.07.2026 - Stadt Bottrop


Beschränkungen auf der Kanalbrücke nach Essen

Wachsende Verkehrsbelastungen befürchtet – Technischer Beigeordnete Klaus Müller wünscht sich zügigen Ersatzneubau


Aus Sicherheitsgründen wird der Verkehr auf der Brücke über den Rhein-Herne-Kanal eingeschränkt. Sie verbindet entlang der L 631 die Borbecker Straße mit der Bottroper Straße. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat jetzt die neuen Verkehrsregelungen vorgestellt, die ab Donnerstag, 9. Juli, gelten. Betroffen ist vor allem der Lkw-Verkehr.

Um die Belastung der 1973 gebauten Brücke zu verringern, werden die Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr im Bereich der Brücke in beiden Fahrtrichtungen neu angeordnet. Künftig wird der Verkehr mittig über die beiden Brückenteile geführt. Außerdem entfällt die separate Spur für Busse. Sie müssen sich jetzt auf einer Länge von 150 Metern in den normalen Verkehr einfädeln. Zudem gelten für Lkw ein Abstandsgebot von 50 Metern und ein Überholverbot. Diese Regelungen reduzieren die Belastung des Bauwerks und tragen zur Sicherheit der Brücke bei, teilt Straßen.NRW mit.

Hintergrund der Maßnahmen ist ein statisches Defizit. Dieses wurde bei einer Brückennachrechnung festgestellt. Akuter Sanierungsbedarf besteht nicht. Die Brücke ist weiterhin vierstreifig befahrbar. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 bleibt unverändert. Der östliche Rad- und Fußweg ist nicht betroffen.

Sollten die Vorgaben zum Überholverbot oder zum Mindestabstand wiederholt missachtet werden, will Straßen.NRW die dauerhafte Standsicherheit der Brücke durch weitere verkehrliche Einschränkungen sicherstellen. Die statischen Defizite können nur durch einen Ersatzneubau beseitigt werden. Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr plant dies für 2045.

Aus Sicht der Stadtverwaltung drohen durch die Regelungen weitere Belastungen für den Verkehr nach Essen. Insbesondere, weil die Brücke bereits Teil der Umleitungsstrecke der A 42 zwischen den Anschlussstellen Bottrop-Süd und Essen-Nord ist. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen werden bereits jetzt von der Autobahn auf die L 631 umgeleitet.

Seit Dezember 2023 ist die Autobahn wegen Schäden der dortigen Brücke über den Rhein-Herne-Kanal für Lkw gesperrt. Wie stark dadurch die Belastungen gewachsen sind, ist unklar.  Bei der bislang letzten Verkehrszählung wurden vor fünf Jahren rund 22.000 Kraftfahrzeuge pro Tag gezählt, der Anteil des Schwerverkehrs betrug dabei neun Prozent.

Unklar ist aus Sicht der Stadtverwaltung, welche Folgen eine mögliche Tonnagebegrenzung haben könnte. Sie fordert von Straßen.NRW ein Routenkonzept für Schwertransporte, die über 40 Tonnen wiegen.

„Wir gehen davon aus, dass sich die Verkehrsdichte weiter erhöht. Dies wird zu zusätzlichen Verspätungen bei den Busverbindungen führen“, sagt der technische Beigeordnete Klaus Müller. Möglich sei außerdem, dass sich Autofahrerinnen und Autofahrer Ausweichwege suchen, um Staus zu vermeiden. Dadurch werde das Verkehrsaufkommen auf Nebenstraßen und in Wohngebieten erhöht. Müller befürchtet, dass so Konfliktpotenziale mit Radfahrern und Fußgängern entstehen können und die Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner wachsen.

An den Landesbetrieb Straßen.NRW richtet er deshalb den Appell, den notwendigen Ersatzneubau deutlich vor 2045 zu ermöglichen, damit die Belastungen für die Menschen in Bottrop möglichst frühzeitig enden.

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat sich bereits mit diesem Thema befasst und die Verwaltung beauftragt, die Interessen der Stadt Bottrop nachdrücklich gegenüber dem Landesbetrieb zu vertreten. Die Verwaltung wird den Ausschuss regelmäßig dazu informieren.




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