10.07.2026 - Kreis Viersen
Für mehr Familienfreundlichkeit im Kreis Viersen: Neue Karte zeigt still- und wickelfreundliche Orte
Nachdem der Kreis Viersen Anfang des Jahres das Zertifikat „Still- und wickelfreundliche Kommune“ erhalten hat, gibt es nun auch eine kreisweite Übersichtskarte mit still- und wickelfreundlichen Orten. Denn oft sind Familien mit Neugeborenen im Alltag auf der Suche nach geeigneten Orten, an denen sie ihr Kind ungestört stillen oder wickeln können. Die Karte soll Eltern und betreuenden Personen daher Orientierung geben und ihnen den Alltag erleichtern. Auf der Internetseite des Kreises Viersen ist sie im Themenbereich „Schwanger im Kreis Viersen“ unter: www.kreis-viersen.de/schwanger-im-kreis-viersen zu finden.
Die Karte zeigt öffentliche Einrichtungen, Geschäfte, Cafés, kommunale Gebäude u.Ä., in denen Eltern willkommen sind und geeignete Möglichkeiten sowie zum Teil auch Verbrauchsmaterialien zum Stillen und Wickeln vorfinden.
Die Karte soll weiter wachsen. Dazu können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Einrichtungen weitere still- und/oder wickelfreundliche Orte im Kreis Viersen melden. Die Meldung kann per E-Mail erfolgen an stillfreundlichekommune@kreis-viersen.de
Kontaktdaten:
Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.