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13.07.2026 - Kreis Steinfurt


Kreis Steinfurt untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Zu geringe Niederschlagsmengen und hohe Temperaturen


Kreis Steinfurt. Im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt ist es ab morgen, Dienstag, 14. Juli, verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Steinfurt, die diese in ihrer Funktion als zuständige Wasserbehörde erlassen hat. Das Verbot gilt zunächst befristet bis Samstag, 31. Oktober.

Hintergrund für diese Maßnahme sind die geringen Niederschlagsmengen und hohen Temperaturen der vergangenen Wochen, die in den Gewässern des Kreises für Niedrigwasserstände gesorgt haben. Auch einzelne lokale Niederschlagsereignisse in den vergangenen Tagen haben nur sehr kurzzeitig eine Entlastung herbeigeführt.

Da eine Wetteränderung nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der durch die Hitze belastete Naturhaushalt weiter geschädigt wird – mit schwerwiegenden Folgen für Tiere und Pflanzen. Durch die hohen Temperaturen kommt es bereits zum Sauerstoffmangel in einigen Gewässern. Um Fischsterben vorzubeugen, die im Sommer 2025 in verschiedenen Bereichen des Kreises auftraten, erlässt der Kreis nun diese Verfügung.

Das Verbot betrifft sämtliche Formen der Wasserentnahme – unabhängig davon, ob es sich um den Gemeingebrauch, den Eigentümer- und Anliegergebrauch oder eine bestehende Erlaubnis handelt. Ausgenommen sind allerdings sämtliche Grundwasserentnahmen (beispielsweise über Brunnen) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, sowie Entnahmen aus dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Mittellandkanal sowie die Ems. Für Letztere hat die Bezirksregierung eine eigene Verfügung erlassen.

Somit ist nicht nur das Fördern großer Wassermengen – etwa zur landwirtschaftlichen Beregnung – untersagt, sondern auch das Entnehmen kleinerer Mengen zur Gartenbewässerung. Erlaubt bleibt lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Ziel der Verfügung ist es, die ohnehin durch Trockenheit stark beanspruchten Gewässer vor weiterer Belastung zu schützen und die natürliche Wasserführung zu sichern.

Die Einhaltung des Verbots wird vom Kreis Steinfurt kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.




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