15.07.2026 - Märkischer Kreis
Handwerksbetriebe profitieren vom NRW-Infrastrukturgesetz
Märkischer Kreis (pmk).
Wie können öffentliche Aufträge schneller vergeben werden? Und wie können Investitionen des Landes Nordrhein-Westfalen der heimischen Industrie möglichst viel nutzen? Über diese und viele weitere Fragen hat Landrat Ralf Schwarzkopf mit dem Präsidenten der Handwerkskammer Südwestfalen, Jochen Renfordt, sowie mit Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt gesprochen.
Ein Thema stand beim Dialog besonders im Fokus: die Neuausrichtung des Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen. Seit Anfang des Jahres gelten für kommunale Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte deutliche einfachere Rahmenbedingungen. An die Stelle detaillierter Verfahrensvorschriften treten allgemeine Grundsätze: Öffentliche Aufträge müssen wirtschaftlich, effizient und sparsam vergeben werden. Gleichzeitig bleiben Transparenz und Gleichbehandlung verpflichtend. Für Kommunen bedeutet das vor allem mehr Gestaltungsspielraum. Verfahren können schlanker organisiert und Entscheidungen schneller getroffen werden. Dazu Landrat Ralf Schwarzkopf: „Früher war oft der Weg zum Auftrag komplizierter als der Auftrag selbst. Jetzt haben wir die Chance, Verfahren einfacher und praxisnäher zu gestalten. Wenn Aufträge schneller vergeben werden, können unsere Unternehmen eher loslegen. Das stärkt die Wirtschaft und sorgt dafür, dass wichtige Projekte nicht auf der Strecke bleiben.“
Auch aus Sicht der Handwerkskammer Südwestfalen bietet die Reform Chancen, vorausgesetzt, die neuen Freiräume werden möglichst einheitlich genutzt. Unterschiedliche Vergabeverfahren in jeder Kommune würden insbesondere kleinere Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen stellen. „Unsere Betriebe brauchen nachvollziehbare und möglichst einheitliche Standards, die sich an der Praxis orientieren. Dann können sie sich auf das konzentrieren, worauf es ankommt: gute Arbeit abzuliefern“, sagt Präsident Jochen Renfordt von der Handwerkskammer Südwestfalen.
Pauschalzuweisung von 45,4 Millionen Euro an den Kreis
Ein weiteres Gesprächsthema war das NRW-Infrastrukturgesetz. Für den Märkischen Kreis stellt das Land Nordrhein-Westfalen rund 45,4 Millionen Euro für Investitionen in die kommunale Infrastruktur bereit. Die Mittel werden direkt vom Land an den Märkischen Kreis sowie an die Städte und Gemeinden bewilligt. Sie werden nicht über den Kreis verteilt. Von den Investitionen profitieren nicht nur Straßen, Gebäude oder andere öffentliche Einrichtungen. Auch viele Handwerksbetriebe in der Region können davon unmittelbar profitieren. Denn Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen schaffen Aufträge für Unternehmen vor Ort, sichern Beschäftigung und tragen dazu bei, dass die Wertschöpfung möglichst in Südwestfalen bleibt.
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Im Dialog (von links): Jochen Renfordt, Präsident der Handwerkskammer Südwestfalen, Landrat Ralf Schwarzkopf und Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis
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