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30.07.2026 - Stadt Osnabrück


Stadt Osnabrück untersagt das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee


Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr verbietet die Stadt Osnabrück ab sofort per Verordnung das Grillen im Bereich des Schinkelbergs und am Rubbenbruchsee – auch auf den dort ausgewiesenen Grillplätzen. Darüber hinaus ist es dort verboten, Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Kraftfahrzeuge dürfen nicht außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abgestellt und Waldgebiete nicht mehr durchfahren werden.

Die Verbote beziehen sich am Schinkelberg auf den Bereich zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite, und Windthorststraße. Am Rubbenbruchsee ist der Grillplatz betroffen. In den übrigen Bereichen rund um den See besteht ohnehin ein ganzjähriges Verbot, Feuer zu entzünden, da der See und das Heger Holz im Landschaftsschutzgebiet liegen.

Ausnahmen sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.

Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vorsieht.



Pressekontakt: Constantin Binder | Telefonnummer 0541 323-4556 | E-Mail binder@osnabrueck.de

Kontaktdaten:
Stadt Osnabrück
Referat Oberbürgermeisterin, Kommunikation und Rat
Arne Köhler
Pressesprecher der Stadt Osnabrück | Leitung Sachgebiet Kommunikation

Rathaus | Obergeschoss
Bierstraße 28 | 49074 Osnabrück
Postfach 44 60 | 49034 Osnabrück

Telefon 0541 323-4305 | Fax 0541 323-4353
presseamt@osnabrueck.de
https://www.osnabrueck.de

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Verordnung der Stadt Osnabrück zur Verhütung von Waldbränden am Schinkelberg sowie am Rubbenbruchsee in Osnabrück vom 30. Juli 2026
©  - Verordnung der Stadt Osnabrück zur Verhütung von Waldbränden am Schinkelberg sowie am Rubbenbruchsee in Osnabrück vom 30. Juli 2026 Original herunterladen

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