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30.07.2026 - Stadt Bocholt - Fahrradfreundliche Stadt im Münsterland


Teilstück des Rad- und Fußwegs an der Industriestraße gesperrt

Brachliegendes Industriegebäude bedarf der Sperrung der Wegefläche // Einschränkungen für den Verkehr

Bocholt. Kurzfristig wurde an der Industriestraße auf Höhe der Hausnummer 3 eine Teilsperrung eingerichtet. Betroffen von der Maßnahme sind der Geh- und Radweg sowie der dortige Parkstreifen. Der Radverkehr wird auf die Fahrbahn geleitet und die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf Tempo 30 reduziert.


Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Bocholt ordnete die sofortige Sperrung an, nachdem bei einer Überprüfung des brachliegenden Gebäudes Mängel festgestellt wurden. Der betroffene Bereich wurde durch ein beauftragtes Unternehmen abgesperrt und entsprechend beschildert.

Da sich das Gebäude in Privatbesitz befindet, wird die Stadtverwaltung Kontakt mit den Eigentümern aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Diese sind nun in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bis dahin bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Industriestraße bis auf Weiteres bestehen.



Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de

Kontaktdaten:
PRESSE- und INFORMATIONSDIENST der Stadt Bocholt
Nikolaus Kellermann
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, (Glasbau - Flur 6)
D-46395 Bocholt
Tel.: + 49 2871 953-1290
Fax.: + 49 2871 953-189
E-Mail: [pressestelle@bocholt.de]
Internet: http://www.bocholt.de

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Teilstück des Rad- und Fußwegs an der Industriestraße gesperrt
© Stadt Bocholt  - Brachliegendes Industriegebäude bedarf der Sperrung der Wegefläche. Brachliegendes Industriegebäude bedarf der Sperrung der Wegefläche.

© Stadt Bocholt

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