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18.08.2026 - Stadt Dortmund


Roboter dürfen nachts nicht mehr mähen

Seit einem Monat dürfen Mähroboter in Dortmund nachts nicht mehr laufen. Eine Allgemeinverfügung der Stadt ist seit dem 17. Juli in Kraft. Damit sollen wildlebende und nachtaktive Tiere geschützt werden. Dazu zählen Igel und andere Kleinsäuger, Amphibien wie Frösche und Kröten sowie wirbellose Tiere.


Die scharfen Messer von Mährobotern rotieren oft unbemerkt und nah am Boden und können Tiere tief verletzen oder Gliedmaßen abtrennen. Viele kleine Tierarten gehen nachts auf Nahrungssuche, um tagsüber nicht Beutegreifern zum Opfer zu fallen. Speziell Igel laufen bei Gefahren nicht weg. Sie rollen sich an Ort und Stelle ein und vertrauen auf ihre Stacheln, die gegen die Messer des Roboters aber nichts ausrichten können. Der Igel gilt international als „potenziell gefährdete" Art und steht in Deutschland auf der Roten Liste der Säugetiere als Vorwarnart.

Vom Untergang bis zum Aufgang der Sonne

Das Einsatzverbot für Mähroboter gilt in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Diese sich täglich verändernden Zeiten lassen sich über Portale im Internet oder über verschiedene Apps abrufen. Mit dem Verbot setzt die Untere Naturschutzbehörde einen Ratsbeschluss um. Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern kann einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz liefern, da es eine unnötige Gefahr verringert.

Die Ursachen für den Bestandsrückgang des Igels sind vielfältig. Einer der gravierendsten Gründe sind fehlende Insekten als Hauptnahrungsgrundlage des Igels infolge Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust. Eine weitere Ursache ist das Fehlen geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Dort mangelt es häufig an Hecken und Gebüschen, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen können. In der Folge weichen Igel häufig – weg von der freien Landschaft – in städtische Ersatzlebensräume aus, zum Beispiel Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten.

Bußgelder sind möglich

Wer gegen die neue Allgemeinverfügung (auch fahrlässig) verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht als Sanktionsmöglichkeit eine Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro vor. Die Untere Naturschutzbehörde wird jedoch keine Kontrollbesuche in der Nacht unternehmen. Sie wird allerdings Hinweisen von der Polizei, anderen Organisationen oder von Bürger*innen nachgehen.

Tipps für besseren Schutz der Tiere zuhause

Auch tagsüber können Tiere in Gefahr sein, wenn Mähroboter unterwegs sind. Hier sind Tipps, die helfen, die Gefahren für Tiere zu senken:

  • Rasenschneider und Motorsense nicht unter Büschen und Hecken nutzen, wohin sich Tiere gerne zurückziehen. Stoppkanten zum Beispiel aus Steinen helfen dabei.
  • Nicht unbedacht hohes Gras mähen, sondern vorher abgehen und kontrollieren. Igel können auch tagsüber dort liegen. Dann von innen nach außen mähen.
  • In unmittelbarer Nähe von Büschen und Hecken keinen Laubbläser einsetzen. Es besteht bei dort Schutz suchenden Tieren die Gefahr von schweren Augenverletzungen und Erblindung. Laubsauger wiederum saugen kleinere Tiere mit ein, sind also keine Alternative. Besser: Rechen benutzen.
  • Vorhandene Laubhaufen dienen Tieren gerne als Schutz. Sie sollten nicht abgeräumt werden. Laub, das unter Büschen liegt, ist zudem eine Nahrungsquelle und schützt das Bodenleben und zersetzt sich im natürlichen Prozess zu wertvollem Humus. Wer in Randlagen des Gartens bewusst Haufen aus Laub und Totholz anlegt, bietet Tieren einen wichtigen Rückzugsort an.
  • Wer Blumenwiesen statt grünen Rasen anpflanzt, muss weniger mähen und fördert gleichzeitig die Artenvielfalt.

Hier geht’s zum PDF mit der Allgemeinverfügung vom 17. Juli in den Dortmunder Bekanntmachungen: DOBEKA 17. Juli 2026




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Fachbereich Marketing + Kommunikation
Christian Schön - Pressestelle

Betenstraße 19 - 44137 Dortmund
Tel.: 0231 50-25677
Fax: 0231 50-10018
E-Mail: cschoen@stadtdo.de
https://dortmund.de/presse



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