13.08.2026 - Kreis Viersen
Frist für Führerscheinumtausch läuft zum Jahreswechsel ausAufruf zum Umtausch von Kartenführerscheinen, ausgestellt von 2002 bis 2004
Kreis Viersen.
Für Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind, läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2027 ab. Im Kreis Viersen sind hiervon rund 24.000 Führerscheininhaberinnen und -inhaber betroffen.
„Wir empfehlen, den Umtausch bereits jetzt zu beantragen und damit nicht bis kurz vor Ablauf der Frist zu warten, sagt Heidrun Steinwartz, Leiterin des Ordnungsamtes Kreis Viersen. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die meisten Personen den Führerscheinumtausch erst spät beantragen und es dadurch vor Fristablauf zu einem immensen Antragsaufkommen bei der Führerscheinstelle des Kreises Viersen kommt.“ Dadurch kann sich der Zeitraum, bis zu dem man den neuen Kartenführerschein in den Händen hält, erheblich verlängern, was wiederum zu Problemen bspw. bei der Buchung von Mietwagen führen kann.
Seit 2021 sind rund 30.000 Führerscheine im Kreis Viersen noch nicht umgetauscht worden. Das Fahren mit einem ungültigen Papier- oder Kartenführerschein wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Auch im Ausland oder bei der Anmietung eines Fahrzeuges können durch die veralteten Dokumente Probleme auftreten. Wer seinen alten Papierführerschein noch nicht gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht hat, muss dies zwingend nachholen. Einzige Ausnahme: Wer 1952 oder früher geboren wurde, hat für den Führerscheinumtausch noch bis 2033 Zeit.
Der Antrag zum Pflichtumtausch kann online unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch vorbereitet werden. Für den Umtausch ist eine Gebühr von 32,80 Euro zu entrichten.
Voraussetzungen für den Umtausch sind:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,
- eine Farbkopie der Seite des Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationalpasses auf der der Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind,
- den Führerschein im Original (wird nach Befristung bzw. Entwertung zurückgegeben),
- ein biometrisches Foto (Mindestgröße 35*45 Millimeter) sowie
- ein Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte "Karteikartenabschrift"), sofern der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt worden ist.
Dank Onlineantrag entfällt die Suche nach freien Terminen für eine persönliche Antragstellung und ebenso der Weg zur Führerscheinstelle nach Viersen-Dülken. Auf der Internetseite finden sich zudem alle Informationen zum Umtausch und ein Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Bis zum Jahr 2033 sollen europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine eingeführt werden. Durch den Umtausch bleiben alle Fahrberechtigungen bestehen, die zum Zeitpunkt der Umstellung gültig sind.
Eine Liste mit den weiteren Umtauschfristen sind unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch zu finden.
Die Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen ist Mitte Juli umgezogen und nun am Ransberg 39 in 41751 Viersen-Dülken zu finden.
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Führerscheinumtausch
Ausgestellte Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 getauscht werden.
© Kreis Viersen/Simon Erath
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